Wohnung ausmalen
Verfasst: 05.07.2005, 19:43
Hallo,
ich suche informationen zu folgender Situation:
Wir haben unsere Wohnung gerichtlich (muss) zum 30.06.2005 gekündigt. Im Mietvertrag steht, dass die Wohnung professionell ausgemalt übergeben werden muss. Wir haben selbst gestrichen und es ist ok.
Beim Übergabetermin hat der Verwalter alle Schlüssel bekommen. Er wollte nur noch die rechnung für die Wartung der Therme haben (kein Problem) und eine Rechnung für das ausmalen der Wohnung.
Die können wir nicht liefern. Daraufhin forderte er uns auf, irgendeine Rechnung 'zu besorgen' sonst gibts die Kaution nicht zurück. Das haben wir jetzt auch schriftlich.
Meine Fragen:
1. Muss die Wohnung von einem Maler/Anstreicher ausgemalt sein und muss ich die Rechnung vorweisen ?
2. Kann er die Kaution einhalten obwohl die Wohnung in einem Top-Zustand ist ?
3. reicht es, wenn ich ihm bestätige, dass die Wohnung von uns selbst ausgemalt wurde und bei evtl. Mängeln er sich an uns wenden soll ?
4. Da er direkt nichts angemerkt hat und er nun alle Schlüssel hat gibt es wohl keine direkten Klagen seinerseits über das ausmalen, sonst hätte er uns nicht die Schlüssel genommen und uns Zeit zum beseitigen der Mängel gegeben (gegen verrechnung mit der Kaution nehme ich an).
Oder ?
Vielen Dank im Voraus,
Juergen
ich suche informationen zu folgender Situation:
Wir haben unsere Wohnung gerichtlich (muss) zum 30.06.2005 gekündigt. Im Mietvertrag steht, dass die Wohnung professionell ausgemalt übergeben werden muss. Wir haben selbst gestrichen und es ist ok.
Beim Übergabetermin hat der Verwalter alle Schlüssel bekommen. Er wollte nur noch die rechnung für die Wartung der Therme haben (kein Problem) und eine Rechnung für das ausmalen der Wohnung.
Die können wir nicht liefern. Daraufhin forderte er uns auf, irgendeine Rechnung 'zu besorgen' sonst gibts die Kaution nicht zurück. Das haben wir jetzt auch schriftlich.
Meine Fragen:
1. Muss die Wohnung von einem Maler/Anstreicher ausgemalt sein und muss ich die Rechnung vorweisen ?
2. Kann er die Kaution einhalten obwohl die Wohnung in einem Top-Zustand ist ?
3. reicht es, wenn ich ihm bestätige, dass die Wohnung von uns selbst ausgemalt wurde und bei evtl. Mängeln er sich an uns wenden soll ?
4. Da er direkt nichts angemerkt hat und er nun alle Schlüssel hat gibt es wohl keine direkten Klagen seinerseits über das ausmalen, sonst hätte er uns nicht die Schlüssel genommen und uns Zeit zum beseitigen der Mängel gegeben (gegen verrechnung mit der Kaution nehme ich an).
Oder ?
Vielen Dank im Voraus,
Juergen