Wohnungseigentumsvertrag
Verfasst: 21.06.2005, 07:46
Es gibt zur alten Wohnungseigentumsvertrag eine neue Ergänzung die bereits von allen Miteigentümerin unterschrieben ist, jedoch noch nicht im Grundbuch eingetragen ist. Jetzt gibt es eine Schadenersatzforderung die jedoch nur zum Tragen käme wenn die Ergänzung schon rechtskräftig ist. Ab wann ist die Ergänzung zum Wohnungseigentumsvertrag rechtskräftig. Ab Unterschrift oder erst wenn sie im Grundbuch eingetragen ist? Wer kann mir kompetente Auskunft geben??