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Stromdiebstahl

Verfasst: 09.06.2005, 09:10
von JUSLINE
Der Nachbar (gleichzeitig mein Vermieter) hängt sich an meinen Stromkreis 1 Jahr lang an und verursacht damit extrem höheren Stromverbrauch.

Welcher Delikt ? Wie ahnbar ?


RE: Stromdiebstahl

Verfasst: 09.06.2005, 10:12
von JUSLINE
Dert Straftatbestand lautet Entzeihung von Energie gem § 132 StGB.

Strafrahmen 6 Monate oder 360 Tagessätzen.

Wertqualifiziert Schaden über 3000 Euro bis 3 Jahre

über 50000 ein bis 10 Jahre



Dies können Sie zur Anzeige bringen. Des weiteren können sie sich am Strafverfahren privatbeteiligen bzw. ein eigenes zivilgerichtliches Verfahren einbringen wegen des Schadens der ihnen dadurch entstanden ist.



Bernhard

Dies stellt meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft iSd Art. 8 EVGV bzw. § 57 iVm § 58 RAO

RE: Stromdiebstahl

Verfasst: 09.06.2005, 10:12
von JUSLINE
Heißt natürlich Entziehung