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Stromdiebstahl
Verfasst: 09.06.2005, 09:10
von JUSLINE
Der Nachbar (gleichzeitig mein Vermieter) hängt sich an meinen Stromkreis 1 Jahr lang an und verursacht damit extrem höheren Stromverbrauch.
Welcher Delikt ? Wie ahnbar ?
RE: Stromdiebstahl
Verfasst: 09.06.2005, 10:12
von JUSLINE
Dert Straftatbestand lautet Entzeihung von Energie gem § 132 StGB.
Strafrahmen 6 Monate oder 360 Tagessätzen.
Wertqualifiziert Schaden über 3000 Euro bis 3 Jahre
über 50000 ein bis 10 Jahre
Dies können Sie zur Anzeige bringen. Des weiteren können sie sich am Strafverfahren privatbeteiligen bzw. ein eigenes zivilgerichtliches Verfahren einbringen wegen des Schadens der ihnen dadurch entstanden ist.
Bernhard
Dies stellt meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft iSd Art. 8 EVGV bzw. § 57 iVm § 58 RAO
RE: Stromdiebstahl
Verfasst: 09.06.2005, 10:12
von JUSLINE
Heißt natürlich Entziehung