Guten Tag,
gibt es denn eine "Niederschrift zur mündlichen Nutzungsvereinbarung" bzw. ist das rechtens?
In meinem Falle gibt es eine "Niederschrift zur mündlichen Nutzungsvereinbarung" zwischen x & y, wobei y x die Wohnung für
Wohnzwecke vom 3.4.2005 bis 3.4.2006 überlässt. Weiters steht drinnen: Diese Vereinbarung endet automatisch ohne weiterer Kündigung am 3.4.2006.
Nun meine Frage: sind solche Vereinbarungen rechtlich OK?!
Danke schon im Vorhinein.
LG,
rafa
Niederschrift zur mündlichen Nutzungsvereinbarung!?
-
- Beiträge: 716
- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Niederschrift zur mündlichen Nutzungsvereinbarung!?
Erfolgt die Nutzung entgeltlich oder unentgeltlich? Falls ein Entgelt zu leisten ist, muesste ueberprueft werden, ob durch diese Niederschrift nicht ein (untauglicher) Versuch der Umgehung eines Mietverhaeltnisses vorliegt.
RE: Niederschrift zur mündlichen Nutzungsvereinbarung!?
Hallo,
ja die Nutzung erfolgt entgeltlich. Also ist das ganze nicht zulässig und nun somit ein unbefristetes Mietverhältnis?
Danke für die rasche Antwort
LG,
rafa
ja die Nutzung erfolgt entgeltlich. Also ist das ganze nicht zulässig und nun somit ein unbefristetes Mietverhältnis?
Danke für die rasche Antwort
LG,
rafa
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste