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Wohnungsrückgabe Todesfall

Verfasst: 12.05.2005, 10:53
von JUSLINE
Hallo,



meine Mutter ist gestorben. Sie war Hauptmieterin in einer Altbauwohnung. Die Wohnung ist heruntergekommen und renovierungsbedürftig.



Ich habe die Wohnung gekündigt.



Muss ich nun als Sohn die Wohnung komplett räumen? D.h. Möbel entfernen? Auch die Einbauküche?



Wie ist das mit den Schönheitsreparaturen (Ausmalen, REinigen, etc.). Bin ich dazu gesetzlich verpflichtet? Im Mietvertrag ist dazu nichts geregelt.



Wo kann ich das GENAU nachlesen bzw. in welchem Gesetz bzw. Recht (mit §, Abs ...) ist das geregelt bzw. nachzulesen?

Mietrecht ist schon klar, aber wo da?



Vielen Dank

Gruß

berthold