Vielleicht kann mir ja jemand helfen und zwar hatte ich bis vor kurzen eine Gemeinde Wohnung.
Wie ich diese Bezog war in drei Räumen nur der Estrich vorhanden.
Das heißt ich musste selber einen Boden reinlegen.
Nun heißt es von Seiten der Gemeinde das sie mir den Boden nicht ablösen.
Es steht aber auch in meinem Mietvertrag das bei wesentlichen Verbesserungen bei Beendigung des Mietverhältnisses laut §10 Ersatz geleistet wird.
Hab ich Anspruch auf eine Ablöse?
Dankeschön im Vorraus für eine Antwort
Ablöse
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