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Eigenbedarf

Verfasst: 02.05.2005, 13:58
von JUSLINE
Ich habe meine Eigentumswohnung vermietet, Beginn des Mietvertrages April 2004.

Ich habe nun aus privaten Gründen dringenden Eigenbedarf an meiner Wohnung, aber im Mietrvertrag habe ich nichts dazu vermerkt, daß ich bei Eigenbedarf innerhalb einer gewissen Frist meine Mieterin zu einerm Vorzeitigen Ausziehen bringen kann.

Habe ich Anspruch auf meine Wohnung auch dann, wenn diese Klausel nicht im Mietvertrag steht?

Gibt es eine Möglichkeit, daß ich meine Mietrin noch vor Ablauf der 3 Jahre dazu bringen kann, Auszuziehen?

Freue mich über Informationen dazu! Danke!

Liebe Grüße

Johanna


RE: Eigenbedarf

Verfasst: 03.05.2005, 11:37
von DorisMihokovic
Soviel ich weiss, gibt es bei befristeten Mietvertraegen keine Moeglichkeit, die Wohnung wegen Eigenbedarfs freizubekommen, es sei denn, Sie einigen sich mit dem Mieter einvernehmlich.

RE: Eigenbedarf

Verfasst: 03.05.2005, 21:02
von JUSLINE
> Ich habe meine Eigentumswohnung vermietet, Beginn des Mietvertrages April 2004.

> Ich habe nun aus privaten Gründen dringenden Eigenbedarf an meiner Wohnung, aber im Mietrvertrag habe ich nichts dazu vermerkt, daß ich bei Eigenbedarf innerhalb einer gewissen Frist meine Mieterin zu einerm Vorzeitigen Ausziehen bringen kann.

> Habe ich Anspruch auf meine Wohnung auch dann, wenn diese Klausel nicht im Mietvertrag steht?

> Gibt es eine Möglichkeit, daß ich meine Mietrin noch vor Ablauf der 3 Jahre dazu bringen kann, Auszuziehen?

> Freue mich über Informationen dazu! Danke!

> Liebe Grüße

> Johanna

>

grundsätzlich nicht!

in der Vereinbarung einer befristung wird ein verzicht auf die ordentliche kündigung gesehen und zwar auch wenn die befristungsvereinbarung nicht wirksam zustande gekommen ist, also ist für den zeitraum der befristung das kündigungsrecht für beide vertragsparteien ausgeschlossen, es sei denn es wurde ein vertraglicher kündigungsgrund vereinbart der allerdings im anwendugnsbereich des mrg an die kündiugungsbeschränkungen des § 30 mrg gebunden ist.

natürlich gibt es auch ein ausserordentliches kündigungsrecht des vermieters, dieses berechtigt zur sofortigen vorzeitigen kündigung. zu finden im § 29 abs 2 z 5 also wegen "erheblich nachteiligen gebrauchs des mietgegenstandes" und wegen qualifiziertem mietzinsrückstand, wobei hier im einzelnen die judikatur zu rate zu ziehen ist.

im ergebnis wird man also einen ordentlichen vertragstreuen mieter vor ablauf der vereinbarten frist, egal ob wirksam oder nicht, nicht aus seiner wohnung hinaus bekommen. es sei denn die parteien einigen sich natürlich einvernehmlich....








RE: Eigenbedarf

Verfasst: 07.07.2005, 13:20
von JUSLINE
hallo hab da auch ne frage dazu,





im april 2005 hab ich meine wohnung untervermietet, für ein jahr mit option auf verlängerung. vermietgrund war, das ich ins heer musste...jetzt habe ich aber den diest frühzeitig quittiert und will zurück in meine wohnung...sprich , ich hab massiven eigenbedarf....



kann ich meinem mieter kündigen?wenn ja wie?



bitte helft mir !!!



danke

freaky


RE: Eigenbedarf

Verfasst: 11.07.2005, 18:24
von JUSLINE
also eine befristung auf ein jahr ist unwirksam, ergo erlischt das mietverhältnis nach ablauf des endtermins nicht automatisch -> kündigung erforderlich!

während der befristung, egal ob wirksam oder wie hier unwirksam ist eine ordentliche kündigung ausgeschlossen(nur ausserordentliche kündiung möglich).

vorausgesetzt der zu kündigende ist hier wirklich untermieter(dh du musst Hauptmieter der Wohnung sein, insbesondere darf es sich nicht um eine EG-Wohnung handeln) besteht die möglichkeit nach ablauf der befristung den untermieter gem § 30 Abs 2 Z 12 (Eigenbedarf bei Untervermietung) zu kündigen.

das wäre also grob gesagt, soweit ich die sachlage richtig verstanden habe, die rechtsalge