Habe ein großes Problem mit meinem Vermieter und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Habe ein Zimmer in einem Studentenwohnheim und wohne dort seit Oktober 2004. Habe jetzt meinem Vermieter bekannt gegeben, dass ich Ende Mai ausziehen möchte. Er hat mir gesagt, dass dies nicht möglich sei und ich bis Ende August Miete bezahlen muss. Meine Frage: Kann er ohne Mietvertrag irgendetwas unternehmen um mich zur Zahlung zu zwingen? Habe mit ihm weder schriftlich noch mündlich jemals ausgemacht bis wann ich dort wohnen muss bzw. wie es mit der Kündigung geregelt ist.
Bitte um Rat!!!
kein Mietvertrag
RE: kein Mietvertrag
Hallo,
Heime unterliegen nicht dem Mietrechtsgesetz, somit sind meines Wissens die Bestimmungen aus dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch anzuwenden (ABGB). Und dort heißt es unter
§1116 Aufkündigung
Insofern die Dauer eines Bestandvertrages weder ausdrücklich, noch stillschweigend, noch durch besondere Vorschriften bestimmt ist, muss derjenige, welcher den Vertrag aufheben will, dem anderen ... die Mietung einer unbeweglichen Sache vierzehn Tage .. vorher aufkündigen, als die Abtretung erfolgen soll.
Also Kündigung 14 Tage vor Auszug ausreichend.
Es könnte allerdings sein, dass die Dauer durch besondere Vorschriften bestimmt ist, die wir nicht kennen.
mfg,
Andreas
Heime unterliegen nicht dem Mietrechtsgesetz, somit sind meines Wissens die Bestimmungen aus dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch anzuwenden (ABGB). Und dort heißt es unter
§1116 Aufkündigung
Insofern die Dauer eines Bestandvertrages weder ausdrücklich, noch stillschweigend, noch durch besondere Vorschriften bestimmt ist, muss derjenige, welcher den Vertrag aufheben will, dem anderen ... die Mietung einer unbeweglichen Sache vierzehn Tage .. vorher aufkündigen, als die Abtretung erfolgen soll.
Also Kündigung 14 Tage vor Auszug ausreichend.
Es könnte allerdings sein, dass die Dauer durch besondere Vorschriften bestimmt ist, die wir nicht kennen.
mfg,
Andreas
RE: kein Mietvertrag
Hallo nochmals,
Du hast geschrieben: "Habe jetzt meinem Vermieter bekannt gegeben, dass ich Ende Mai ausziehen möchte"
Ich bin mir nicht sicher was Du damit gemeint hast. Eine mündliche Mitteilung wird im Streitfall jedoch schwer zu beweisen sein. Deshalb unbedingt schriftlich kündigen, aus Beweisgründen am besten mittels Einschreiben.
mfg,
Andreas
Du hast geschrieben: "Habe jetzt meinem Vermieter bekannt gegeben, dass ich Ende Mai ausziehen möchte"
Ich bin mir nicht sicher was Du damit gemeint hast. Eine mündliche Mitteilung wird im Streitfall jedoch schwer zu beweisen sein. Deshalb unbedingt schriftlich kündigen, aus Beweisgründen am besten mittels Einschreiben.
mfg,
Andreas
RE: kein Mietvertrag
Danke Andreas für deine Auskunft. Habe meinen Vermieter nur mündlich informiert. Werde morgen nochmals mit ihm reden. Sollten wir uns nicht einigen, werde ich das auf jeden Fall schriftlich machen.
Danke nochmals für den Hinweis aufs ABGB.
Danke nochmals für den Hinweis aufs ABGB.
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: kein Mietvertrag
Auch wenn Sie sich mit Ihrem Vermieter guetlich einigen, sollten Sie die Kuendigung von ihm (gleich an Ort und Stelle) unterschreiben lassen, damit es nicht spaeter Schwierigkeiten gibt.
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