Kündigung

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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JUSLINE
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Kündigung

Beitrag von JUSLINE » 06.04.2005, 15:12

Nach mehrmaligen Versuchen, aus Internet und MRG schlau zu werden, dies mich jedoch nur mehr verwirrt hat, hoffe ich, dass mir hier jemand Auskunft über die gesetzlichen Kündigungsfristen geben kann.

Meine Schwiegermutter hat mit dem ursprünglichen Vermieter (Finanzlandesdirektion) im Jahre 1976 einen Mietvertrag abgeschlossen, in welchem die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart wurde. Mittlerweile wurde das Haus 2000 an eine Privaten verkauft und nach dessen Tod im Jahre 2004 versteigert. Der Mietvertrag mit der Finanzlandesdirektion ist nach wie vor aufrecht. Nun habe ich gelesen, dass die gesetzliche Kündigungsfrist bei monatlicher Mietzinszahlung nur mehr einen Monat beträgt und nicht drei wie früher?! Was ist korrekt?



Außerdem wurden vor kurzer Zeit seitens des Vermieters die Heizkörper sowie der Boiler ausgetauscht und wurde meiner Schwiegermutter eine Rechnung von ca. € 900,-- voegelegt, welche auch bezahlt wurde. Kann sie nunmehr den Betrag bei Kündigung und Auszug zurückverlangen oder nicht?



Lg Sylvia






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