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Kategorie-Änderung bei Mietrecht-Abtretung (nach §12 MRG)

Verfasst: 30.03.2005, 11:16
von JUSLINE
Hallo!



Ich habe kürzlich die Gemeindewohnung meiner Großmutter übernommen. Als meine Großmutter sie gemietet hat, war es eine Substandard-Wohnung und meine Großmutter hat eine Gas-Etagenheizung einbauen lassen.



Jetzt bei der Übernahme waren die Herren der Stadtverwaltung zur "Bestanaufnahme" hier. Die haben die Wohnung als Kategorie A eingestuft, weil jetzt eine Heizung drin ist. Jetzt soll ich statt Kategorie B Miete für A zahlen.



Ist das erlaubt?

Seit wann gehört die Heizung der Gemeinde?



Ich würde es einsehen, wenn meine Großmutter die Wohung zurückgegeben hätte, und ich sie neu mieten würde, aber so...



Vielen Dank im Voraus!

RE: Kategorie-Änderung bei Mietrecht-Abtretung (nach §12 MRG

Verfasst: 14.05.2005, 10:28
von JUSLINE
Hab die Antwort inzwischen selbst rausgefunden:



Verbesserungen, die fix mit der Wohnung verbunden sind, gehen beim Einbau ins Vermögen des Vermieters über. Beendet man den Mietvertrag, muss der Vermieter einem einen Teil der Kosten dafür ablösen: jedes Jahr 10% weniger, d.h. nach 10 Jahren hat man keinerlei Ansprüche mehr.