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Mietparkplatz

Verfasst: 26.03.2005, 23:38
von JUSLINE
Hi

Ich habe vor 4 Monate einen Parkplatz gemietet. Ich habe jedoch bis heute keine Mietvorschreibung bekommen und es steht auch nirendwo im Vertrag wohin ich die Miete zahlen muss.

Ich habe die Immobilienverwaltung darauf aufmerksam gemacht (Email und Telefon), jedoch bekomme ich keine Antwort bekommen oder Rückruf.

Jetzt kommt ein Brief von Anwalt. Ich muss jetzt Miete + Zinsen + Anwaltkosten zahlen.

Da ich ein Gerichtsverfahren vermeide muss ich wohl alles einzahlen. Also entsteht mir eine Vermögenschäden (Anwaltkosten) von über € 100, obwohl ich nix dafür kann. Ich weiß ja gar nicht wohin ich die Miete zahlen soll.. etwa Konto von Caritas? ;-)

Gibt es eine Möglichkeite den entstandenen Schaden von irgendwem zurückzufordern (z.B. Immobilienverwaltung). Oder einfach Pech gehabt das Miete eine Bringschuld ist. Wer nicht zahlt, pech gehabt, keine Ausrede.

lg

RE: Mietparkplatz

Verfasst: 03.04.2005, 21:13
von JUSLINE
Hallo auch , Deine letzten 2 Sätze sind des Rätzels Lösung.

Noch einen schönen Sonntag


RE: Mietparkplatz

Verfasst: 03.04.2005, 22:23
von JUSLINE
hm.. dann muss wohl die kosten tragen.. pech gehabt :-)

aber zum glück läuft mietvertrag in 1 monat aus, werde wohl woanders mieten.



aber ich weiß immer noch nicht wohin ich die letzte miete zahlen soll. ich habe jetzt per fax die immobilienverwaltung noch einmal aufgefordert mir eine mietverschreibung (eingeschrieben) zu schicken um weitere missverständnisse zu vermeiden. aber was ist wenn sie wieder nicht reagiert und ich wieder ein brief von anwalt bekomme? wieder pech gehabt? also ich versteh wirklich nicht warum die auf meine fax, email, telefonat nicht reagiert hat.