Gewerbliche Nutzung von vorwiegend für wohnzwecke gewidmeten
Verfasst: 11.03.2005, 18:27
Ich möchte eine Wohnung für Praxisgemeinschaft mieten. Die Hausverwaltung möchte die Wohnung aber nicht auf eine gewerbliche Nutzung/Praxis umwidmen, weiss aber über den geplanten Verwendungszweck bescheid (d.h. man darf z.B. Schild anbringen). Kann man sich da Schwierigkeiten einhandeln? Mit z.B. sofortiger Kündigung ohne Kündigungsfrist wenn sich Mieter beschweren, dass dann die Hausverwaltung so tut als hätte sie von der Praxis nie gewusst.
P.S: Mit höhere MWSt. bei gewerblicher Nutzung ist es weniger Problem, da Therapieleistungen MWSt. befreit sind.
P.S: Mit höhere MWSt. bei gewerblicher Nutzung ist es weniger Problem, da Therapieleistungen MWSt. befreit sind.