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Gewerbliche Nutzung von vorwiegend für wohnzwecke gewidmeten

Verfasst: 11.03.2005, 18:27
von JUSLINE
Ich möchte eine Wohnung für Praxisgemeinschaft mieten. Die Hausverwaltung möchte die Wohnung aber nicht auf eine gewerbliche Nutzung/Praxis umwidmen, weiss aber über den geplanten Verwendungszweck bescheid (d.h. man darf z.B. Schild anbringen). Kann man sich da Schwierigkeiten einhandeln? Mit z.B. sofortiger Kündigung ohne Kündigungsfrist wenn sich Mieter beschweren, dass dann die Hausverwaltung so tut als hätte sie von der Praxis nie gewusst.



P.S: Mit höhere MWSt. bei gewerblicher Nutzung ist es weniger Problem, da Therapieleistungen MWSt. befreit sind.

RE: Gewerbliche Nutzung von vorwiegend für wohnzwecke gewidm

Verfasst: 11.03.2005, 22:53
von DorisMihokovic
M. E. koennen Sie sich Schwierigkeiten einhandeln, wenn sich Bewohner beschweren, dass Patienten ein- und ausgehen.