Hallo,
meine Vermieter haben ihr Haus verkauft, ich bin momentan Mieterin ihrer Einliegerwohnung mit 3-monatiger Kündigungsfrist.
Ursprünglich wollte der Käufer das Mietverhältnis aufrechterhalten, scheint aber nun die Verkäufer irgendwie unter Druck setzen zu wollen, wenn ich nicht ausziehe (Grund etc. ist mir nicht bekannt, die Vermieter geben mir keine näheren Auskünfte).
Nun sind meine Vermieter (Verkäufer) auf die Idee gekommen, dass sie mir halt geschwind vorher kündigen. Als Grund wollen sie wohl EIGENBEDARF angeben.
Ist dies möglich?
Ich habe bereits in§ 573 BGB was gelesen, dass dies wohl nur möglich ist, wenn den Vermietern durch den Verkauf wirtschaftlicher Schaden entsteht....
Nun scheint der Sachverhalt bei Einliegerwohnungen aber etwas anders zu liegen, ich blicke aber grade nicht mehr so ganz durch....
Wenn mir ohne Angabe von Gründen gekündigt wird, scheint sich die Kündigungsfrist (==> nur bei Einliegerwohnungen) um 3 Monate zu verlängern, wie ist es jedoch, wenn der Vermieter einen rechtlich nicht wirksamen Grund angibt (in diesem Falle möglicherweise Eigenbedarf, obwohl dies ja nicht der Fall ist)?
Gruss und danke Ulli
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Kündigung Mietvertrag für Einliegerwohnung wegen Hausverkauf
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RE: Kündigung Mietvertrag für Einliegerwohnung wegen Hausver
Bezieht sich Ihre Frage auf deutsches oder oesterreichisches Recht? Ist ersteres der Fall, so sollten Sie sich besser an das deutsche Jusline-Forum unter www.jusline.de wenden.
Unterliegt Ihr Mietverhaeltnis oesterreichischem Recht, so ist zunaechst zu pruefen, ob Ihre Wohnung dem MRG (Mietrechtsgesetz) unterliegt.
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