untermieter

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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JUSLINE
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untermieter

Beitrag von JUSLINE » 16.02.2005, 02:47

hallo, ich wohne in einer dreier wg, ich bin der hauptmieter, meine untermieterin hat meiner meinung nach ein gemeinschaftswidriges verhalten an den tag gelegt, sodass ich sie kündigen möchte. der vertrag wurde bisher aber nur mündlich besprochen worden, würde jetzt gerne wissen welche möglichkeiten ich habe bzw welche rechte sie.




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JUSLINE
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RE: untermieter

Beitrag von JUSLINE » 17.02.2005, 19:59

Hallo Martha57,wenn Du Deine Untermieterin auch richtig angemeldet hast , bzw. Sie selbst hat sich angemeldet , so kannst Du alle geseztl.Mittel verwenden um Sie loszuwerden.Das kannst Du leider nur schriftlich machen und auch immer per Einschreiben zusenden.Wenn`s wirklich was schlimmes ist , musst Du Sie fristlos kündigen.Das aber auch schriftlich per Einschreiben.Setz Ihr eine Frist , wenn Du wilst eine Woche (Sie muss sich ja auch ne neue Bleibe suchen)und dann falls Sie noch nicht raus ist stell Ihre Sachen vor die Türe und tausche die Türzylinder aus.Denk auch an Eure Klingelschilder bzw. Postkasteninnenbeschriftung.Am besten ist es im einem Gespräch untereinander alles friedlich zu lösen.

Viel Erfolg


DorisMihokovic
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RE: untermieter

Beitrag von DorisMihokovic » 19.02.2005, 19:23

Eine Frist von 1 Woche ist sicherlich unangemessen kurz (v.a. im Winter). Vor dem eigenmaechtigen Ausraeumen der Wohnung wuerde ich dringend abraten. Es koennte eine Besitzstoerungsklage drohen. Ausserdem, wenn Gegenstaende fehlen (oder es wird behauptet, dass welche Fehlen), koennten noch groessere Probleme entstehen.

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