hallo!
ich habe mit 31.12. meine wohnung gekündigt, bin mit diesem zeitpunkt auch ausgezogen, allerdings hat sich niemand von der genossenschaft bei mir gemeldet zwecks übergabe der wohnung. daraufhin habe ich die schlüssel einfach zurückgesandt.
nach 3 wochen hat sich dann jemand zwecks übergabe bei mir gemeldet, den ersten termin nicht eingehalten und mit mir einen zweiten termin vereinbart (heute am 1.2.05).
bei der wohnungsrückgabe war sie der meinung dass ein paar sachen (lampen & bodenentfernen) noch gemacht gehören.
hat die genossenschaft das recht, dies nach dem zeitraum, wo ich ich gar nicht mehr in der wohnung war einzufordern, oder hätten sie dies nicht beisp. innerhalb einer woche verlangen müssen?
kann mir da jemand auskunft geben?
wühnungsrückgabe - fristen
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