Maklerprovision
Verfasst: 17.01.2005, 20:37
Letzte Woche unterzeichnete ich ein Mietanbot, in dem der 1.2.2005 als Bezugstermin festgehalten wurde, bis zu diesem Termin sollte auch die Renovierung des Badezimmers abgeschlossen sein. Es stellte sich aber heraus, das die Arbeiten wesentlich länger dauern werden, was natürlich den Einzugstermin beeinflußt.
In wie fern bin ich zur Zahlung der Maklerprovision verpflichtet, wenn sich Mietvertrag und Mietanbot nicht genau decken?
Sollte ich mit der Vertragsunterzeichnung bis zum Abschluß der Renovierungsarbeiten warten?
MFG mammut
In wie fern bin ich zur Zahlung der Maklerprovision verpflichtet, wenn sich Mietvertrag und Mietanbot nicht genau decken?
Sollte ich mit der Vertragsunterzeichnung bis zum Abschluß der Renovierungsarbeiten warten?
MFG mammut