Seite 1 von 1

Maklerprovision

Verfasst: 17.01.2005, 20:37
von JUSLINE
Letzte Woche unterzeichnete ich ein Mietanbot, in dem der 1.2.2005 als Bezugstermin festgehalten wurde, bis zu diesem Termin sollte auch die Renovierung des Badezimmers abgeschlossen sein. Es stellte sich aber heraus, das die Arbeiten wesentlich länger dauern werden, was natürlich den Einzugstermin beeinflußt.

In wie fern bin ich zur Zahlung der Maklerprovision verpflichtet, wenn sich Mietvertrag und Mietanbot nicht genau decken?

Sollte ich mit der Vertragsunterzeichnung bis zum Abschluß der Renovierungsarbeiten warten?



MFG mammut

RE: Maklerprovision

Verfasst: 18.01.2005, 08:30
von DorisMihokovic
Wenn sich Mietanbot und Mietvertrag nicht decken, so ist m.E. kein Vertrag zustande gekommen und damit auch keine Maklerprovision faellig.

RE: Maklerprovision

Verfasst: 18.01.2005, 10:22
von JUSLINE
Gilt das auch, wenn ein ähnlicher Vertrag zustande kommt, d. h. lediglich ein anderer Bezugstermin im Mietvertrag als im Anbot steht???


RE: Maklerprovision

Verfasst: 18.01.2005, 20:01
von DorisMihokovic
Ein Vertrag kommt nur bei uebereinstimmender Willenserklaerung zustande. Diese fehlt m. E. in diesem Fall.