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vermieterpfandrecht

Verfasst: 15.01.2005, 13:07
von JUSLINE
Hallo,

bin neu hier und hätte da mal eine Frage.

Ich habe eine Räumgsklage wegen nichtzahlung von Miete .

Diese habe ich bereits anerkannt.

Jetzt will mein Vermieter vermieterpfandrecht auf einen Motorroller erheben.

Meine Frage :der Roller gehört meiner Tochter.Sie hat den Mietvertrag nicht mitunterschrieben.Darf der Vermieter auf das Eigentum meiner Tochter übergreifen?.

Sie hat nur einen schriftlichen Beleg vom Erstbesitzter das er Ihr den Roller geschenkt hat.Ich hoffe mir kann jemand helfen.

Bis dann Ute


RE: vermieterpfandrecht

Verfasst: 16.01.2005, 19:49
von DorisMihokovic
Da mir in Oesterreich kein Vermieterpfandrecht bekannt ist, vermute ich, dass Sie sich auf deutsches Recht beziehen. Dies hier ist das oesterreichische Jusline-Forum. Wenden Sie sich mit Ihrer Frage besser an das deutsche Pendant unter www.jusline.de.

RE: vermieterpfandrecht

Verfasst: 13.02.2005, 15:54
von JUSLINE
Es gibt hier in Austria wirklich ein vermieterpfandrecht aber!!!!!! nur auf die Dinge , die sich in deiner Wohnung befinden.Wenn dabei irgendetwas nicht Dir gehört , so weiß es an Hand von Kaufbelegen nach.Deinen bzw. den Roller Deiner Tochter kann er Dir nicht wegnehmen , es sei denn er läuft auf Deinen Namen.Also wenn , dann ändere dass schnell.

Schönen Sonntag


RE: vermieterpfandrecht

Verfasst: 20.02.2005, 15:44
von JUSLINE
Hallo Doris,ich habe selbst von diesem Vermieterpfandrecht hier in Österreich in einer Wohnungsräumung gebrauch gemacht.

Viele Grüße