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Wohnung untervermieten - Vermieter für 2 Monate im Ausland

Verfasst: 10.01.2005, 15:51
von JUSLINE


Liebe Forumteilnehmer,

im Dezember habe ich meine Wohnung fristgerecht zum 30.März 2005 gekündigt. Ich wohne bereits in meiner neuen Wohnung und wollte meine alte daher untervermieten (zum 3. Januar 2005).Der Vermieterin habe ich 10 potentielle Untermieter vorgeschlagen, einer Person wollte sie aber nur anrufen. Diese hat dann am 3. Januar eine Absage gegeben und meine Vermieterin meinte am gleichen Tag, sie sei ab dem 5. Januar für 2 Monate im Ausland. Kann ich die Wohnung jetzt außerordentlich kündigen, da sie sich zwischen dem 15. Dezember und 3. Januar keine Zeit für die Wahl eines untermieters genommen hat und jetzt ohne Ankündigung ins Ausland geht? Einen Ansprechpartner hat sie mir auch nicht genannt. Für Hilfe wär sich sehr, sehr dankbar, da ich die 2 Mieten parallel nicht finanzieren kann.



Viele Grüße, Markus

RE: Wohnung untervermieten - Vermieter für 2 Monate im Ausla

Verfasst: 10.01.2005, 20:44
von DorisMihokovic
Wenn Sie die Wohnung gekuendigt haben, koennen Sie diese nicht untervermieten. Haben Sie gerichtlich gekuendigt, bzw. sieht Ihr Mietvertrag auch eine aussergerichtliche Kuendigung vor? Bei fristgerechter, ordnungsgemaesser Kuendigung koennen Sie nicht gezwungen werden einen Nachmieter beizubringen. In diesem Fall haben Sie das Recht, die Wohnung spaetestens am letzten Tag des Mietverhaeltnisses zurueckgeben.

RE: Wohnung untervermieten - Vermieter für 2 Monate im Ausla

Verfasst: 25.01.2005, 11:00
von JUSLINE
Aus reinem Interess würde ich gerne wissen - hat die Vermieterin ihre Abwesenheit nun gemeldet oder nicht?

Aus Ihrem Schreiben ist das nicht herauslesbar, da Ihr Aussagen widersprüchlich sind.

" ... meine Vermieterin meinte am gleichen Tag, sie sei ab dem 5. Januar für 2 Monate im Ausland"

"... und jetzt ohne Ankündigung ins Ausland geht?..."






RE: Wohnung untervermieten - Vermieter für 2 Monate im Ausla

Verfasst: 25.01.2005, 21:21
von JUSLINE
Hallo, der Mieter hat erst in einem Telefonat 2 Tage vor ihrer Abreise von ihrer Abwesenheit erfahren. Hätte er sich nicht gemeldet, wüsste er auch nichts über die Abwesenheit.






RE: Wohnung untervermieten - Vermieter für 2 Monate im Ausla

Verfasst: 25.01.2005, 22:14
von JUSLINE
Die Vermieterin ist, glaube ich, nicht verpflichtet jedem potentiellen Mieter - den sie vielleicht überhaupt nicht haben möchte - über ihre Verfügbarkeit zu informieren.