Nebenkostenabrechnung 1 Jahr nach Auszug???
Verfasst: 05.11.2004, 13:47
Hallo,
mein Mann ist am 01.11.03 (also vor einem Jahr) aus seiner alten Wohnung ausgezogen.
Es war alles in ordnung, er bekam eine Endabrechnung, die Wohnung wurde ordnungsgemäß übergeben und er bekam seine Kaution ausbezahlt.
Jetzt bekamen wir nach über einem Jahr vom alten Vermieter folgende Mail:
"hallo herr xxx!
ich habe ende september die nebenkostenabrechnung bekommen!!
Zeitraum Sie betreffend: 1. 7.2003 bis 14.11.2003
bitte kurze rückmeldung!!
ich würde ihnen dann die unterlagen zukommen lassen."
Fakto in weiteren Gesprächen behauptet der Vermieter, das mein Mann noch 88,00 Euro an ihn bezahlen müsse. Hintergrund sei das er die Nebenkostenabrechnung von 2003 erst im September 04 von der Hausverwaltung bekam.
Kann sowas sein? ich bin ja in meinem Leben schon sehr oft umgezogen, aber sowas habe ich noch nicht erlebt!
Normal ist doch der Mietvertrag mit Übergabe der Wohnung und Ausbezahlung der Kaution beendet, oder nicht?
Kann der alte Vermieter nach über einem Jahr noch eine Nachzahlung von Nebenkosten aus einem längst beendeten Mietvertrag geltend machen?
Ist er nicht als Vermieter verpflichtet die kompletten Nebenkosten zur Kündigung hin abzurechnen?
Ich meine da könnte ja nach einem Jahr jeder kommen und Nachforderungen stellen, oder nicht?
Sollte er natürlich gesetzlich im recht sein, werden wir zähneknirschend bezahlen, aber in ordnung finde ich sowas nicht, was haltet ihr davon?
Liebe Grüße
Jasmin
mein Mann ist am 01.11.03 (also vor einem Jahr) aus seiner alten Wohnung ausgezogen.
Es war alles in ordnung, er bekam eine Endabrechnung, die Wohnung wurde ordnungsgemäß übergeben und er bekam seine Kaution ausbezahlt.
Jetzt bekamen wir nach über einem Jahr vom alten Vermieter folgende Mail:
"hallo herr xxx!
ich habe ende september die nebenkostenabrechnung bekommen!!
Zeitraum Sie betreffend: 1. 7.2003 bis 14.11.2003
bitte kurze rückmeldung!!
ich würde ihnen dann die unterlagen zukommen lassen."
Fakto in weiteren Gesprächen behauptet der Vermieter, das mein Mann noch 88,00 Euro an ihn bezahlen müsse. Hintergrund sei das er die Nebenkostenabrechnung von 2003 erst im September 04 von der Hausverwaltung bekam.
Kann sowas sein? ich bin ja in meinem Leben schon sehr oft umgezogen, aber sowas habe ich noch nicht erlebt!
Normal ist doch der Mietvertrag mit Übergabe der Wohnung und Ausbezahlung der Kaution beendet, oder nicht?
Kann der alte Vermieter nach über einem Jahr noch eine Nachzahlung von Nebenkosten aus einem längst beendeten Mietvertrag geltend machen?
Ist er nicht als Vermieter verpflichtet die kompletten Nebenkosten zur Kündigung hin abzurechnen?
Ich meine da könnte ja nach einem Jahr jeder kommen und Nachforderungen stellen, oder nicht?
Sollte er natürlich gesetzlich im recht sein, werden wir zähneknirschend bezahlen, aber in ordnung finde ich sowas nicht, was haltet ihr davon?
Liebe Grüße
Jasmin