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Wohnung ausmalen

Verfasst: 20.10.2004, 14:57
von JUSLINE
In meinem Mietvertrag steht, ich muss die Wohnung bei meinem Auszug von einem "gewerblich dazu befähigten Maler" ausmalen lassen.

Was heisst das genau?


RE: Wohnung ausmalen

Verfasst: 21.10.2004, 18:51
von aper
du musst die wohnung von einem malerfachbetrieb ausstreichen lassen, oder von jemanden, der einen gewerbeschein hat.


RE: Wohnung ausmalen

Verfasst: 25.10.2004, 10:38
von JUSLINE
danke für deine antwort.

d.h. es muss nur ein maler sein. er kann mir seine dienste also auch auf "freundschaftsbasis", also ohne rechnung leisten?