Rücktrittsrechte
Verfasst: 18.10.2004, 10:49
Eine Mieterin hat einen Vertrag über eine Mietwohnung abgeschlossen. Es gab keine Belehrung wegen des Rücktrittsrechtes. Sie ist auch gleich eingezogen und wohnt seit ca. 3 Wochen in der Wohnung.
Jetzt, möchte sie wieder ausziehen und bezieht sich auf das Konsumentenschutzgesetz, 3 Wochen später.
Kann sie jetzt einfach wieder ausziehen?
Vielen Dank für Eure Antworten
Jetzt, möchte sie wieder ausziehen und bezieht sich auf das Konsumentenschutzgesetz, 3 Wochen später.
Kann sie jetzt einfach wieder ausziehen?
Vielen Dank für Eure Antworten