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kündigungsfrist?

Verfasst: 10.10.2004, 09:24
von JUSLINE
ich habe einen auf 3 jahre befristeten mietvertrag und lebe jetzt knapp ein jahr in meiner wohnung. möchte jeoch ausziehen, da ich mit meinem lebensgefährten zusammenziehen möchte. in meinem mietvertrag steht zwar, dass mich die vermieter kündigen können, wenn ich zb untervermiete usw, aber für mich als mieterin ist im gesamten vertrag keine kündigungsfrist angeführt!



kann ich überhaupt kündigen? wenn ja wie? und welche kündigungsfrist habe ich?

wäre über rasche hilfe sehr dankbar!


RE: kündigungsfrist?

Verfasst: 10.10.2004, 09:59
von aper
- Befristete Mietverträge können vom Mieter nach Ablauf eines Jahres, bzw. nach Beginn oder Verlängerung des Mietverhältnisses, unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten gerichtlich gekündigt werden (ausgenommen sind Miet- oder Eigentumswohnungen, die nach 1967 ohne Förderungsmittel errichtet wurden, sowie Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern). Dieses Recht des Mieters auf vorzeitige Auflösung kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden!



alles klar?



lg, andreas perwein


RE: kündigungsfrist?

Verfasst: 10.10.2004, 11:02
von JUSLINE
danke für die rasche antwort! hoff, ich hab alles verstanden, aber ich denk schon ;-)


RE: kündigungsfrist?

Verfasst: 10.10.2004, 12:28
von DorisMihokovic
Ich glaube, dass der Stichtag nicht im Jahr 1967, sondern im Jahr 1953 liegt.