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Anwaltsschreiben - offene Miete

Verfasst: 17.05.2023, 18:33
von 7eblanc
Guten Tag, ich habe einen Brief bezüglich offener Miete erhalten und benötige etwas mehr Zeit um den Betrag zu begleichen. Allerdings steht auf dem Brief vom Anwalt dass der Betrag bis 19.05.2022 zu begleichen ist, was physikalisch nicht möglich ist. Kann ich diesen Fehler argumentativ nutzen um eine neue Deadline zu erhalten?

Re: Anwaltsschreiben - offene Miete

Verfasst: 17.05.2023, 20:24
von MG
Mieten werden, wenn nichts Anderes vereinbart ist, jeden 5. des Monats zur Zahlung fällig. Eine Mahnung oder Nachfristsetzung ist nicht erforderlich. Bei Eintritt des Verzuges kann auch ohne vorhergehende Mahnung sofort eine Klage auf Zahlung eingebracht werden.

Bei einer Kündigung oder Auflösung des Mietverhältnisses wegen eines Mietzinsrückstandes müssen aber vorher qualifizierte Mahnungen erfolgt sein.

Der offensichtliche Tippfehler (22 statt 23) hilft Ihnen da nicht weiter.

Ich empfehle Ihnen, sich dringend mit dem Anwalt in Verbindung zu setzen, und einen Zahlungsvorschlag zu unterbreiten.

mfG

Re: Anwaltsschreiben - offene Miete

Verfasst: 17.05.2023, 23:19
von alles2
Aus einem augenscheinlichen Formfehler ist nach § 914 ABGB (falsa demonstratio non nocet) nichts zu gewinnen, solange über die Auslegung der empfangsbedürftigen Willenserklärung keine Zweifel bestehen. Demnach steht die Absicht der Partei über dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks. Damit nicht jedes Haar in der Suppe schamlos ausgenutzt wird, ist der Erklärungsempfänger angehalten, nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte zu handeln (siehe auch § 863 Abs.2 ABGB).