Einlangen der Kündigung
Einlangen der Kündigung
Habe den Mietvertrag für mein Büro vertragsgemäß unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigngsfrist zum Ende des Kalendermonats gekündigt. Die Kündigung langte bei der Hausverwaltung erst am 1. des Monats ein. HV stellt sich auf den Standpunkt, dass sich dadurch die Kündigungfrist um ein Monat verlängere. Ist das richtig?
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