Indexklausel - Nachzahlung alles auf einmal??
Verfasst: 03.09.2004, 10:52
hallo zusammen,
mir ist zwar klar, dass die indexklausel nur zur geltung kommt sofern sie in einem mietvertrag abgeführt wird.
meine frage ist allerdings, gibt es eine berechnungsfrist, die der vermieter dabei auch einhalten muss?
z.b. miete ich eine wohnung für 10 jahre und bekomme ich dann eine horende indexanpassung, wenn ich ausziehen will, oder muss der vermieter zwischenzeitlich dieser nachkommen?
sofern der vermieter dieser pflicht nicht nachkommt, bin ich verpflichtet, dann ein paar tausend euro nachzuzahlen?
danke fuer eure tipps
mfg
t.
mir ist zwar klar, dass die indexklausel nur zur geltung kommt sofern sie in einem mietvertrag abgeführt wird.
meine frage ist allerdings, gibt es eine berechnungsfrist, die der vermieter dabei auch einhalten muss?
z.b. miete ich eine wohnung für 10 jahre und bekomme ich dann eine horende indexanpassung, wenn ich ausziehen will, oder muss der vermieter zwischenzeitlich dieser nachkommen?
sofern der vermieter dieser pflicht nicht nachkommt, bin ich verpflichtet, dann ein paar tausend euro nachzuzahlen?
danke fuer eure tipps
mfg
t.