hallo zusammen,
mir ist zwar klar, dass die indexklausel nur zur geltung kommt sofern sie in einem mietvertrag abgeführt wird.
meine frage ist allerdings, gibt es eine berechnungsfrist, die der vermieter dabei auch einhalten muss?
z.b. miete ich eine wohnung für 10 jahre und bekomme ich dann eine horende indexanpassung, wenn ich ausziehen will, oder muss der vermieter zwischenzeitlich dieser nachkommen?
sofern der vermieter dieser pflicht nicht nachkommt, bin ich verpflichtet, dann ein paar tausend euro nachzuzahlen?
danke fuer eure tipps
mfg
t.
Indexklausel - Nachzahlung alles auf einmal??
RE: Indexklausel - Nachzahlung alles auf einmal??
Indexanpassung wird vorgenommen, sobald der Verbraucherpreisindex um 5 Prozent gestiegen ist, sie muß vom Vermieter fristgerecht verlangt werden, im Rahmen des MRG kann eine Indexanpassung nicht rückwirkend vorgenommen werden, außerhalb des Vollanwendungsbereiches des MRG jedoch rückwirkend für drei Jahre.
2 Fragen -
wo erfahre ich den aktuellen verbraucherpreisindex?
wie kann ich unterscheiden, ob eine anpassung meiner noch-mietwohnung nun im rahmen des MRG oder ausserhalb des MRG liegt?
2 Fragen -
wo erfahre ich den aktuellen verbraucherpreisindex?
wie kann ich unterscheiden, ob eine anpassung meiner noch-mietwohnung nun im rahmen des MRG oder ausserhalb des MRG liegt?
RE: Indexklausel - Nachzahlung alles auf einmal??
hi!
den verpraucherpreisindex findest du hier: http://www.statistik.at/fachbereich_02/vpi_tab2.shtml
ob dein mietverhältnis unter das MRG fällt, steht im gesetz drinnen.
lg, andreas
den verpraucherpreisindex findest du hier: http://www.statistik.at/fachbereich_02/vpi_tab2.shtml
ob dein mietverhältnis unter das MRG fällt, steht im gesetz drinnen.
lg, andreas
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