Kündigung
Verfasst: 02.09.2004, 15:58
Hallo!
Ich bin mit 1.3.2003 in meine derzeitige Wohnung eingezogen. Der Mietvertrag ist auf 3 Jahre befristet, doch ich möchte schon jetzt aus dieser Wohnung ausziehen.
In meinem Mietvertrag ist folgendes festgesetzt:
- Kündugung nach 1 Jahr
- am Ende eines Kalenderquartals
- 3 Monate Kündigungsfrist
- Kündigung schriftlich u. gerichtlich
Also, 1 Jahr habe ich schon überschritten, Ende September wäre auch Ende Quartal, d.h. der Mietvertrag endet mit 31.12.2004. Aber was bedeutet schriftliche Kündigung bei Gericht?
BITTE um Informationen!
Vielen Dank!
Ich bin mit 1.3.2003 in meine derzeitige Wohnung eingezogen. Der Mietvertrag ist auf 3 Jahre befristet, doch ich möchte schon jetzt aus dieser Wohnung ausziehen.
In meinem Mietvertrag ist folgendes festgesetzt:
- Kündugung nach 1 Jahr
- am Ende eines Kalenderquartals
- 3 Monate Kündigungsfrist
- Kündigung schriftlich u. gerichtlich
Also, 1 Jahr habe ich schon überschritten, Ende September wäre auch Ende Quartal, d.h. der Mietvertrag endet mit 31.12.2004. Aber was bedeutet schriftliche Kündigung bei Gericht?
BITTE um Informationen!
Vielen Dank!