Mietzins Wertsicherungsklausel
Verfasst: 10.05.2023, 12:58
Hallo an alle
Ich habe eine Frage zu meinem Mietvertrag, in der eine Wertsicherungsklausel verankert ist.
Der aktuelle Mietzins/die Miete beträgt 500 Euro pro Monat, offizieller Vertragsbeginn ist Juni 2023.
Im Vertrag steht:
"Der Mietzins wird auf den vom Österreichischen Statistischen Zentralamt
verlautbarten Index der Verbraucherpreise 2010 wertbezogen. Sollte dieser Index
nicht mehr verlautbart werden, gilt jener Index als Grundlage für die Wertsicherung,
der diesem am meisten entspricht. Ausgangsbasis für diese Wertsicherungsklausel
ist die für den Monat Februar 2016 errechnete Indexzahl. Die Indexanpassung erfolgt
jährlich im Jänner."
1. Meine Frage: Wie wird die Mietzinserhöhung dann berechnet?
Meine Vermutung: Aktueller Mietzins (500) / Indexzahl Februar 2016 (110,6) * Indexzahl Jänner 2024 (?)
Wenn dem der Fall ist, dann wäre der erhöhte Mietzins ja weit über 30% erhöht. Weil selbst die derzeitige Indexzahl für März 2023 liegt bei 142,3.
2. Und wie wird dann beispielsweise die Mietzinserhöhung im Jänner 2025 berechnet, mit welchen Ausgangswerten?
Ich bitte um den genauen Berechnungsweg, da ich mich da nicht genau auskenne
3. Ich möchte eventuell vorschlagen, den Vertrag dahingehend zu ändern, dass als Ausgangsbasis für die Wertsicherungsklausel die errechnete Indexzahl für Juni 2023 verwendet wird (und nicht jene für Februar 2016). Ist das ein sinnvoller Vorschlag?
Danke an alle,
Liebe Grüße!
Ich habe eine Frage zu meinem Mietvertrag, in der eine Wertsicherungsklausel verankert ist.
Der aktuelle Mietzins/die Miete beträgt 500 Euro pro Monat, offizieller Vertragsbeginn ist Juni 2023.
Im Vertrag steht:
"Der Mietzins wird auf den vom Österreichischen Statistischen Zentralamt
verlautbarten Index der Verbraucherpreise 2010 wertbezogen. Sollte dieser Index
nicht mehr verlautbart werden, gilt jener Index als Grundlage für die Wertsicherung,
der diesem am meisten entspricht. Ausgangsbasis für diese Wertsicherungsklausel
ist die für den Monat Februar 2016 errechnete Indexzahl. Die Indexanpassung erfolgt
jährlich im Jänner."
1. Meine Frage: Wie wird die Mietzinserhöhung dann berechnet?
Meine Vermutung: Aktueller Mietzins (500) / Indexzahl Februar 2016 (110,6) * Indexzahl Jänner 2024 (?)
Wenn dem der Fall ist, dann wäre der erhöhte Mietzins ja weit über 30% erhöht. Weil selbst die derzeitige Indexzahl für März 2023 liegt bei 142,3.
2. Und wie wird dann beispielsweise die Mietzinserhöhung im Jänner 2025 berechnet, mit welchen Ausgangswerten?
Ich bitte um den genauen Berechnungsweg, da ich mich da nicht genau auskenne
3. Ich möchte eventuell vorschlagen, den Vertrag dahingehend zu ändern, dass als Ausgangsbasis für die Wertsicherungsklausel die errechnete Indexzahl für Juni 2023 verwendet wird (und nicht jene für Februar 2016). Ist das ein sinnvoller Vorschlag?
Danke an alle,
Liebe Grüße!