Ich wohne in einer Mietwohnung (5 Jahresvertrag) in NÖ seit Februar 2004. Nun ist an der Gastherme ein erheblicher Schaden zu reparieren. Wer übernimmt die Kosten ?
Die Wartung wäre erst im Oktober 2004 fällig gewesen.
Kann mir jemand weiterhelfen ?
Gastherme
RE: Gastherme
die antwort ist ganz einfach:
DU musst für die kosten aufkommen.
lg, andreas
DU musst für die kosten aufkommen.
lg, andreas
RE: Gastherme
mit welcher begründung ? sie gehört ja nicht mir und ich kann sie ja auch nachher nicht mitnehmen....
RE: Gastherme
du bist als mieter verpflichtet, den mietgegenstand zu warten und zu instandhalten. für dir mal das mrg zu gemüte, da steht alles drinnen.
ich finde diese regelung auch scheisse, ist aber leider so.
gerade das thema "gastherme" ist eindeutig geregelt, DU als mieter hast die kosten zu tragen.
betreffend den anderen netten details des mrg habe ich eine schöne pdf broschüre der arbeiterkammer, ich mail sie dir gerne.
lg, andreas
ich finde diese regelung auch scheisse, ist aber leider so.
gerade das thema "gastherme" ist eindeutig geregelt, DU als mieter hast die kosten zu tragen.
betreffend den anderen netten details des mrg habe ich eine schöne pdf broschüre der arbeiterkammer, ich mail sie dir gerne.
lg, andreas
RE: Gastherme
Die Broschüre würde ich auch gerne lesen...
Ich wäre mir da nicht so sicher.....Ich kenne jedoch keine Einzelheiten, aber wenn die Wartung erst im Oktober lt. Vertrag zu erfolgen hat und kein Mißbrauch vorliegt, ...
Schadensersatz ist nicht im MRG geregelt, sondern im ABGB!
Dann gibt`s auch noch produktspezifische Gesetze.....
Es gibt auch Sicherheitsverordnungen...und die stehen über den Rest!
Es ist vor allem abhängig, ob die Gastherme z.B.: CE-Richtlinien zu erfüllen hat oder nicht (gilt seit 1.7.2003)! Dann ist die Haftung sehr schnell beim Hersteller (Produkthaftung, Konsumentenschutz, ...)!
Es gibt soviele Gesetze, um die sich "keine Sau" schert, und darum würde ich nicht das MRG als Referenz heranziehen, wenn ein anderes Gesetz oder eine andere Norm eventuell über dem MRG steht!
Wie gesagt: Gastherme = Risiko = Sicherheit = MRG?
Man müßte immer wissen, welche Bundesgesetze und Normen wirklich gelten......
Das sind nur meine Gedanken nach einem langen Arbeitstag....
Es gibt eben kein Kochrezept für manche Sachen....Anwälte, Richter, .... wissen wahrscheinlich nicht, dass es z.B.: ATEX-Richtlinie gibt...die entscheiden nach Lust, Laune, Freundschaft und Schnelligkeit!
MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)
Ich wäre mir da nicht so sicher.....Ich kenne jedoch keine Einzelheiten, aber wenn die Wartung erst im Oktober lt. Vertrag zu erfolgen hat und kein Mißbrauch vorliegt, ...
Schadensersatz ist nicht im MRG geregelt, sondern im ABGB!
Dann gibt`s auch noch produktspezifische Gesetze.....
Es gibt auch Sicherheitsverordnungen...und die stehen über den Rest!
Es ist vor allem abhängig, ob die Gastherme z.B.: CE-Richtlinien zu erfüllen hat oder nicht (gilt seit 1.7.2003)! Dann ist die Haftung sehr schnell beim Hersteller (Produkthaftung, Konsumentenschutz, ...)!
Es gibt soviele Gesetze, um die sich "keine Sau" schert, und darum würde ich nicht das MRG als Referenz heranziehen, wenn ein anderes Gesetz oder eine andere Norm eventuell über dem MRG steht!
Wie gesagt: Gastherme = Risiko = Sicherheit = MRG?
Man müßte immer wissen, welche Bundesgesetze und Normen wirklich gelten......
Das sind nur meine Gedanken nach einem langen Arbeitstag....
Es gibt eben kein Kochrezept für manche Sachen....Anwälte, Richter, .... wissen wahrscheinlich nicht, dass es z.B.: ATEX-Richtlinie gibt...die entscheiden nach Lust, Laune, Freundschaft und Schnelligkeit!
MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)
RE: Gastherme
hallo!
würde mich auch für diese pdf-broschüre interessieren. wenn möglich bitte an m.ruetzler@chello.at mailen.
danke!
würde mich auch für diese pdf-broschüre interessieren. wenn möglich bitte an m.ruetzler@chello.at mailen.
danke!
RE: Gastherme
hallo zusammen,
ich habe auch eine frage zur gastherme. ich habe mit meiner neuer vermieterin vereinbart, dass im mietvertrag explizit ein absatz hinsichtlich möglicher kosten im mietvertrag hinzugefügt wird.
dieser stellt klar, dass ich für die wartung sehr wohl aufkommen werde, sofern eine wertminderung auf die eigene nutzung zurück zuführen ist.
wenn es sich allerdings um einen substanzschaden der heizungsanlage handelt, da die therme nicht mehr die neueste ist, möchte ich nicht wie die jungfrau zum kuss kommen. die vermieterin stimmte dem zu.
hilft dies als absicherung meinerseits?
danke für eure tipps
mfg
t.
ich habe auch eine frage zur gastherme. ich habe mit meiner neuer vermieterin vereinbart, dass im mietvertrag explizit ein absatz hinsichtlich möglicher kosten im mietvertrag hinzugefügt wird.
dieser stellt klar, dass ich für die wartung sehr wohl aufkommen werde, sofern eine wertminderung auf die eigene nutzung zurück zuführen ist.
wenn es sich allerdings um einen substanzschaden der heizungsanlage handelt, da die therme nicht mehr die neueste ist, möchte ich nicht wie die jungfrau zum kuss kommen. die vermieterin stimmte dem zu.
hilft dies als absicherung meinerseits?
danke für eure tipps
mfg
t.
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