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Wohungsverkauf
Verfasst: 17.08.2004, 11:28
von JUSLINE
wir wohnen seit Juli 1998 in unserer jetzigen drei zimmer-mietwohung. unser vermieter hat uns nun mitgeteilt, dass er die wohnung verkaufem möchte. wir wollen es aber nicht kaufen. meine frage ist, müssen wir aus der wohnung sofort ausziehen, oder wie lange muss er uns frist geben? kann er überhaupt die wohnung verkaufen, wenn wir nicht gleich ausziehen? eine neue wohnung lässt sich heutzutage nicht so einfach finden, bei die ernorm hohen mietkosten in salzburg..
RE: Wohungsverkauf
Verfasst: 17.08.2004, 14:31
von DorisMihokovic
Der Kaeufer tritt beim Kauf in alle Rechte und Pflichten des Eigentuemers ein, d.h. dass Ihr Mietverhaeltnis zu den gleichen Bedingungen mit dem neuen Eigentuemer weiterlaeuft. Eigenbedarf kann vom Kaeufer erst fruehestens nach Ablauf von 10 Jahren angemeldet werden.
RE: Wohungsverkauf
Verfasst: 17.08.2004, 14:36
von JUSLINE
danke für die info.
nur unser mietvertrag ist seit 3 jahren schon abgelaufen.was heißt es dann in diesem fall?
RE: Wohungsverkauf
Verfasst: 17.08.2004, 18:25
von DorisMihokovic
Wurde der befristete Mietvertrag stillschweigend verlaengert, so ist er in ein unbefristetes Mietverhaeltnis uebergegangen. Ein befristeter Mietvertrag bedarf zwingend der Schriftform.
RE: Wohungsverkauf
Verfasst: 17.08.2004, 18:30
von JUSLINE
heißt das, dass solange wir nicht ausziehen er uns nicht "rausschmeissen" kann??
RE: Wohungsverkauf
Verfasst: 17.08.2004, 18:38
von aper
genau, grob formuliert heisst es genau das!
lg, andreas