anzahlung

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

anzahlung

Beitrag von JUSLINE » 14.08.2004, 16:58

hallo!

hab eine frage: ich hab mir eine wohnung angeschaut, die eigentlich genau das ist, was ich suche. der vermieter schlägt mir einen 3 jahres vertrag vor. die miete würde sich auf 265 euro (inkl. bk aber ohne strom und heizung) belaufen. das ist auch im mietvertrag geregelt. aber er möchte, dass ich eine anzahlung von 1800 euro mache, und dafür nur noch 200 euro pro monat zu zahlen habe. er meinte, das wäre für ihn eine sicherheit, damit er nicht auf irgendwelchen kosten sitzen bleibt, falls ich früher ausziehe. im mietvertrag steht jetzt nur der betrag 200 euro als "normaler" mietpreis drinnen - ich habe angst, dass mich der vermieter übers ohr haut, weil ja nichts von der anzahlung vermerkt ist. was soll ich tun?

zudem steht im mietvertrag auch, dass ich, wenn ich ausziehe, die wohnung ausmalen müsste (was ja klar ist) UND zusätzlich 70 euro malkosten an den mieter zu überweisen hätte...das ist doch nicht zulässig, oder? entweder das eine, oder das andere, oder irre ich da...?

das problem ist, dass ich die wohnung gerne haben möchte, aber ich will nichts unterschreiben, was nicht wasserdicht ist...

kann mir bitte jemand helfen?

danke




Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: anzahlung

Beitrag von JUSLINE » 15.08.2004, 08:18

Das klingt nach einem Betrüger!



Kennst Du eventuell den Vormieter (Namensschild)?



Eine Sicherheit von 1800 Euro (???) für eine Mietwohnung, die nirgends schriftlich festgehalten ist (Bist Du eine Versicherung?)???

Banken verlangen eine Sicherheit (schriftlich) bei Kreditvergaben, aber doch kein Vermieter bei Mietverträgen!!



Wohnung ausmalen und zusätzlich 70 Euro Verwaltungsgebühr oder Bearbeitungsgebühr oder Vergnügungsteuer oder was???



Du mußt ihm das Geld vor Deinem Autogramm geben, oder?

Clever vom Vermieter....wahrscheinlich macht er das mit ein paar Leuten gleichzeitig.....und nach Erhalt des Geldes sagt er Ciao!



Frage: Würdest Du mir auch 1800 Euro geben bzw. borgen? Ich bin auch ein Fremder....



Wenn Du früher kündigen würdest, dann hast Du ihm das Geld geschenkt!























MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)


Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: anzahlung

Beitrag von JUSLINE » 15.08.2004, 13:28

ja, ich denke mal schon, dass er sich das so vorstellt. was wäre wenn ich ein formloses schreiben aufsetze, so eine art bestätigung dass er eine anzahlung erhalten hat und dass allfällige restbeträge an mich zurückzuzahlen sind, falls ich früher ausziehe? ist das später vor gericht verwendbar, wenn da dann seine unterschrift drauf ist? normalerweise schon...oder muss das irgendwie beglaubigt werden?

ich würde ihm natürlich nie blauäugig so viel geld geben ohne ein derartiges schreiben...aber wenn ich das später nicht verwenden kann, muss ich mir wohl eine andere wohnung suchen...

danke jedenfalls für deine antwort....


Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: anzahlung

Beitrag von JUSLINE » 15.08.2004, 17:36

So eine Anzahlung ist doch Blödsinn, auch schriftlich! Das würde sonst jeder machen....Was wil er als nächstes? Dein Auto als Pfand? Deine Eltern als Bürgen?



Entweder er "linkt" Dich und andere oder er "bescheißt" das Finanzamt....(Sorry für die Wortwahl)! Und wenn er das Finanzamt bescheißt, hängst Du auch mit drin......



Er kann sich nicht einfach absichern. Wie auch? Sagen wir `mal Du "vertschüsst" Dich nach einem Jahr + Kündigungsfrist und es zieht gleich jemand ein.....Dann kassiert er doppelt für fast sieben Monate....und das schwarz!



Ich würde das nicht einmal schriftlich (1800 (!!!!) Euro) machen (in welcher Form auch immer)!



Mietvertrag + Mietrechtsgesetz gilt....alles andere ist "Beschiss"...nochmals sorry für die Wortwahl!



Anm.: Das ist keine rechtliche Meinung, sondern eine Marco-Meinung!













MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)


Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: anzahlung

Beitrag von JUSLINE » 15.08.2004, 18:22

Hallo Rena,

hier müßte man sich den gesamten Wortlaut des Vertrags ansehen. Steht da nichts von der Mietzinsvorauszahlung drinnen?



Sie könnten darauf bestehen, dass diese vermerkt wird, und auch, wie sie sich auf die einzelnen Monate der Vertragslaufdauer aufteilt.



Sie würden - im Vergleich zur Monatszahlung von 265,-- Euro - mit der vom Vermieter vorgeschlagenen Version günstiger wegkommen. Kommt mir fast so vor wie eine Einladung an Sie einen Teil "schwarz" zu machen, gleichzeitig dem Vermieter eine Sicherheit zu bieten, und sich dazu noch etwas zu ersparen (womit sich auch der Vermieter etwas erspart, sie beide dem Finanzamt etwas verschweigen, was der Vermieter als Mieteinkünfte deklarieren müßte.



Sie sollten - schon alleine aus steuerrechtlichen Gründen - auf eine Variante nicht eingehen, in der diese Anfangszahlung verschwiegen wird. Abgesehen von der Beweisbarkeit.



Was die 70 Euro Ausmalkosten betrifft, so dürften diese nicht gerechtfertigt sein. Wenn Sie aber die vollen drei Jahre (oder etwas kürzer) drinnen bleiben, hat der Vermieter auf Basis von 265 Euro doch um einiges mehr an Einnahmen, wie bei der von ihm jetzt vorgeschlagenen Variante. Da könnte er doch etwaige zusätzliche Wohnungsinstandhaltungskosten von diesen Einnahmen "absetzen".



Allerdings könnte der Vermieter von Rechtswegen von Ihnen sehr wohl eine Kaution verlangen, die Sie jetzt berappen müßten, nach Ende des Mietverhältnisses aber zurückverlangen könnten. Das wäre auch eine Sicherheit..



Vielleicht auch ist der Vermieter nur unerfahren. Sprechen Sie doch mit ihm über Ihre Bedenken bezüglich der Ausmalkosten; schlagen Sie ihm vor, doch 265,-- Euro zu zahlen, oder eine im Vertrag als solche deklarierte Mietzinsvorauszahlung anzuführen - vielleicht mit der Gegenleistung ihrerseits, dass sie bereit sind, insgesamt - auf die einzelnen Monate verteilt, doch 265 Euro oder sogar etwas drüber zu zahlen..



mfg, akita




DorisMihokovic
Beiträge: 717
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: anzahlung

Beitrag von DorisMihokovic » 15.08.2004, 19:04

Also prinzipiell kann ein Vermieter auch einen Buergen verlangen - in Frankreich ist das bei Mietvertraegen mit Studenten sogar haeufig der Fall. Auch Mietzinsvorauszahlungen sind nicht unbedingt gesetzwidrig. Doch sollten diese schriftlich geregelt sein. Auch eine Kaution von 3-4 Bruttomieten, bei moeblierten Wohnungen kann sie auch hoeher sein, ist zulaessig. Diese sollte aber ebenfalls im Vertrag erwaehnt werden. Ob das MRG in diesem Fall gilt, geht aus der Anfrage m.E. nicht hervor.

Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: anzahlung

Beitrag von JUSLINE » 16.08.2004, 08:57

Kautionen (sind ja üblich) werden ja schriftlich vereinbart (mit einem Vermerk: Verwendungszweck: ......), aber der Vermieter will ja einen frühzeitigen Austritt mit einer "Sonderzahlung" absichern!



Die Absicherung ist ja eh schon die gesetzliche Kündigungsfrist!



In dieser Kündigungsfrist hat der Vermieter Zeit einen neuen Mieter zu suchen, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden! Das ist seine gesetzliche Absicherung!











MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)


Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: anzahlung

Beitrag von JUSLINE » 16.08.2004, 09:26

Kautionen bekommt man ja in der Regel zurück, wenn man die Wohnung ordnungsgemäß verläßt!

Mietvorauszahlungen bekommt man ebenfalls wieder zurück, wenn man alles ordnungsgemäß bezahlt hat!



Sie (oder er?) bekommt die 1800 Euro nicht wieder zürück, da es sich ja um eine "schwarze Sonderzahlung" handelt!







MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)


Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 45 Gäste