Defekt Spülmaschine v. Vermieter zu reparieren ?
Verfasst: 11.08.2004, 13:07
--Vorab: Frage bezieht sich auf deutsches Recht !!--
Hallo,
angenommen ein Mieter mietet eine Wohnung mit Küche und Küchenausstattung, u.a. einer funktionsfähigen Spülmaschine. Die Küchenausstattung sei im Mietvertrag nicht explizit erwähnt, sondern es sei nur "1 Küche" erwähnt. Vereinbart sei ferner, daß Kleinreparaturen bis zu 150 € je Fall bzw. max. 300 € pro Jahr vom Mieter zu tragen seien. Wie wäre bei einem auftretenden Defekt der Spülmaschine zu verfahren? Wäre dies ein Mangel, dessen Beseitigung vom Vermieter übernommen werden müßte ? Oder könnte stattdessen gar der Vermieter eine Reparatur vom Mieter verlangen (bzw. vom Mieter den Nachweis verlangen, daß die Maschine immer sachgemäß benutzt wurde)
Danke & Gruß
Sven
Hallo,
angenommen ein Mieter mietet eine Wohnung mit Küche und Küchenausstattung, u.a. einer funktionsfähigen Spülmaschine. Die Küchenausstattung sei im Mietvertrag nicht explizit erwähnt, sondern es sei nur "1 Küche" erwähnt. Vereinbart sei ferner, daß Kleinreparaturen bis zu 150 € je Fall bzw. max. 300 € pro Jahr vom Mieter zu tragen seien. Wie wäre bei einem auftretenden Defekt der Spülmaschine zu verfahren? Wäre dies ein Mangel, dessen Beseitigung vom Vermieter übernommen werden müßte ? Oder könnte stattdessen gar der Vermieter eine Reparatur vom Mieter verlangen (bzw. vom Mieter den Nachweis verlangen, daß die Maschine immer sachgemäß benutzt wurde)
Danke & Gruß
Sven