Defekt Spülmaschine v. Vermieter zu reparieren ?

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

Defekt Spülmaschine v. Vermieter zu reparieren ?

Beitrag von JUSLINE » 11.08.2004, 13:07

--Vorab: Frage bezieht sich auf deutsches Recht !!--



Hallo,

angenommen ein Mieter mietet eine Wohnung mit Küche und Küchenausstattung, u.a. einer funktionsfähigen Spülmaschine. Die Küchenausstattung sei im Mietvertrag nicht explizit erwähnt, sondern es sei nur "1 Küche" erwähnt. Vereinbart sei ferner, daß Kleinreparaturen bis zu 150 € je Fall bzw. max. 300 € pro Jahr vom Mieter zu tragen seien. Wie wäre bei einem auftretenden Defekt der Spülmaschine zu verfahren? Wäre dies ein Mangel, dessen Beseitigung vom Vermieter übernommen werden müßte ? Oder könnte stattdessen gar der Vermieter eine Reparatur vom Mieter verlangen (bzw. vom Mieter den Nachweis verlangen, daß die Maschine immer sachgemäß benutzt wurde)

Danke & Gruß

Sven




DorisMihokovic
Beiträge: 717
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Defekt Spülmaschine v. Vermieter zu reparieren ?

Beitrag von DorisMihokovic » 11.08.2004, 14:29

Da sich Ihre Frage auf deutsches Recht bezieht, wenn Sie sich bitte besser an das deutsche Jusline-Forum unter www.jusline.de

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 86 Gäste