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Räumungsvergleich
Verfasst: 07.08.2004, 20:47
von JUSLINE
Was genau ist ein Räumungsvergleich, welchen Zweck erfüllt so ein Räumungsvergleich und wie sieht es mit den Kosten dafür aus? Mein Vermeiter/Immobilienbüro verlangt von mir die Kosten (48 Euro) zur Gänze zu tragen. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Vielen Dank im voraus!
LG
RE: Räumungsvergleich
Verfasst: 12.08.2004, 20:07
von JUSLINE
Ein Räumungsvergleich ist ein Übereinkommen zu welchem Termin und zu welchen Konditionen das Objekt geräumt und übernommen werden soll. Wird der Vergleich nicht eingehalten, so kann die Räumung gerichtlich durchgesetzt werden.
Ohne eine gesonderte Vereinbarung trägt jeder Vergleichspartner die Hälfte der Kosten.
RE: Räumungsvergleich
Verfasst: 13.08.2004, 08:37
von JUSLINE
> Ohne eine gesonderte Vereinbarung trägt jeder Vergleichspartner die Hälfte der Kosten.
Wie meinen Sie das, bitte? Die Hälfte der Gerichtsgebühren, der Gesamtkosten beider Teile inkl. deren Rechtsanwaltskosten, oder wovon sonst?
mfg, akita
RE: Räumungsvergleich
Verfasst: 13.08.2004, 08:50
von JUSLINE
> Was genau ist ein Räumungsvergleich,
So wie von Marianne erklärt; ein Räumungsvergleich schafft einen sogenannten "Exekutionstitel", unter dessen Verwendung beim Gericht von der Vermieterseite Räumungsexekution beantragt werden kann.
>welchen Zweck erfüllt so ein Räumungsvergleich
verschiedene Zwecke denkbar - zusätzlich zu dem von Marianne genannten oft auch den, vorab einen Vertrag so abzusichern, dass nach Ende der Vertragslaufzeit sogleich eine Handhabe zur Verfügung steht, die Vertragsbestimmungen betreffend Beendigung gerichtlich durchzusetzten.
>und wie sieht es mit den Kosten dafür aus? Mein Vermeiter/Immobilienbüro verlangt von mir die Kosten (48 Euro) zur Gänze zu tragen.
Wenn Sie mit dem Vermieter vereinbaren, einen Räumungsvergleich mit diesem abzuschließen, dann ist auch die Tragung der Kosten dafür (wer zahlt das) Teil der Vereinbarung. Wenn der Vermieter von Ihnen verlangt, Kosten von 48 Euro zu übernehmen und Sie wollen diesen Vergleich abschließen, bzw. wären alle anderen Alternativen ungünstiger für Sie, dann wird Ihnen wohl nichts anderes übrigbleiben, als darauf einzugehen (zB wenn Alternative wäre: Sie müßten noch mehrere Monate im Mietobjekt verbleiben).
Was anderes wäre es mE schon, wenn ein solcher Vergleich gar nicht der Rechtsordnung entspräche.. aber da läge schon eine Spezialfrage vor, die Sie besser eine/r RA oder NotarIn, bzw. allenfalls auch beim Amtstag beim Bezirksgericht vortragen sollten.
48 Euro scheinen mir nicht zu viel für einen solchen Räumungsvergleich. Fragen Sie doch auch, wofür die Kosten sind. Rechtsanwaltskosten für die Vermieterseite lassen sich daraus nicht in der nach dem Rechtsanwaltstarif zustehenden Höhe bestreiten, - jedenfalls aber die zu entrichtenden Gerichtsgebühren und etwas an Spesen.
mfg, akita