Kündigung durch den Vermieter

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JUSLINE
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Kündigung durch den Vermieter

Beitrag von JUSLINE » 04.08.2004, 21:35

Wir wohnen seit 10 Monaten in unserer Mietwohnung. Wir haben einen gewöhnlichen 3-Jahres Mietvertrag. Nun hat uns unser Vermieter vorzeitig (gerichtlich) gekündigt. Begründung: Er läßt sich von seiner Frau scheiden und benötigt die Wohnung selbst. Wir sind natürlich einigermaßen schockiert über die rasche Kündigung und als Hauptproblem sehen wir die Kündigungsfrist von nur einem Monat! Wir müssen also mit Ende September aus der Wohnung ausziehen. Er meinte wir könnten die Kündigung natürlich anfechten, würden aber sicherlich keine Chance haben, da er durch einen Unfall eine Beinprothese hat und eine ebenerdige Wohnung benötigt. Eine neue Wohnungssuche ist uns somit eher zumutbar. Er hat noch weitere Argumente geliefert, z.B. dass sein Sohn im selben Ort zur Schule geht und das für ihn wichtig ist u.s.w.

Wir kennen aus dem Mietrechtsgesetz die Bestimmung, dass Eigenbedarf ein vorzeitiger Kündigungsgrund ist, aber trotzdem haben wir einige Fragen:

- im MRG steht, dass das Mietobjekt bereits 10 Jahre im Eigentum des Vermieters stehen muß, damit er überhaupt das Anrecht auf Kündigung wg. Eingenbedarf hat (es wurde erst vor einem Jahr erworben!)

- Wir können lt. Vertrag frühestens nach 1 Jahr (1.10.04) mit einer 2monatigen Kündigungsfrist kündigen. Darf der Vermieter tatsächlich schon früher kündigen oder muß auch er das 1 Jahr einhalten.

Besteht für uns eine Möglichkeit, dass wir in der Wohnung bleiben können - zumindest solange, bis wir in Ruhe eine andere, gleichwertige Wohnung gefunden haben?

Falls alles nicht möglich ist: Muß uns nicht der Vermieter eine gleichwertige Wohnung suchen?

Wir sind dankbar für Eure Antworten!






DorisMihokovic
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RE: Kündigung durch den Vermieter

Beitrag von DorisMihokovic » 04.08.2004, 22:46

M. E. ist eine Kuendigung eines befristeten Mietvertrages durch den Vermieter wegen Eigenbedarfs nicht zulaessig. Haben Sie die gerichtliche Kuendigung bereits zugestellt bekommen? Wenn ja, erheben Sie Einspruch (ggfs. mit Hilfe einer Mieterschutzvereinigung - der Mitgliedsbeitrag ist nicht sehr hoch). Durch den Einspruch gewinnen Sie auf jeden Fall Zeit, eine andere Wohnung zu finden.

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