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Renovierung

Verfasst: 02.08.2004, 08:44
von JUSLINE
Hallo ich hätte eine Frage.

Ich wohne schon seit über 11 Jahren in einem Miethaus.

Da das Haus schon von anfang an in einem Schlechten zustand war (PVC-Böden, schlechte Fenster, veraltete Installationen etc.) habe ich vor neue Böden, Installationen etc. zu machen (auf eingene Kosten).

Ist das durchführbar und kann der Vermieter dagegen Protestieren? Wenn ja kann ich ihn zur Reparatur zwingen?

mfg

Mike

RE: Renovierung

Verfasst: 02.08.2004, 10:55
von JUSLINE
Wenn Du das mit Deinem Geld machen willst, dann wird sich der Vermieter eher freuen als Protest einzulegen! Aber was machst Du, wenn Du alles renoviert hast und er kündigt Dich dann?



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MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)


RE: Renovierung

Verfasst: 02.08.2004, 11:20
von JUSLINE
Naja ich habe die Wahl: Ausziehen oder in einer "Bruchbude" wohnen in der es bei jedem Stärkeren Regenfall durch die FENSTER durchsickert.

Natürlich freut sich jeder Vermieter wenn er das Haus in einem Schöneren zustand bekommt als vorher.

Doch was ist wenn der Vermieter dannach sagt: "Sowas wollte ich nicht, das war gegen meinen willen!" und kündigt meinen Mietvertrag (was meines erachtens nach noch die freundlichste Variante wäre, worthst case wäre den ursprünglichen Status wieder herzustellen)?

Welche sachen können da auf mich zukommen, was kann ich machen um mir nacher zusätzliche Kosten zu ersparen, und ist es erlaubt ohne das wissen des Vermieters veränderungen vorzuhenmen auch wenn diese eine Notwendikeit sind?

mfg

Mike

RE: Renovierung

Verfasst: 02.08.2004, 15:27
von DorisMihokovic
Der Vermieter hat dafuer Sorge zu tragen, dass die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand ist! Wenn es also hereinregnet, so koennen Sie von Ihrem Vermieter verlangen, dass er diesen Missstand auf eigene Kosten beheben laesst.


RE: Renovierung

Verfasst: 02.08.2004, 15:57
von JUSLINE
Ist für Veränderungen das Einverständnis des Vermietes einzuholen oder muss ich für jede notgedrungene Reparatur die ich selber vornehmen kann zuerst den Vermieter in Kentniss setzen?

Wenn nein bis zu welchem Grad ist dies möglich?

mfg

Mike

RE: Renovierung

Verfasst: 02.08.2004, 18:59
von DorisMihokovic
Kommt darauf an, was in Ihrem Mietvertrag steht. Im Zweifelsfall besser vorher die Genehmigung einholen. Ausnahme: bei Gefahr im Verzug. Rechnungen aufbewahren!