miete / untermiete

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

miete / untermiete

Beitrag von JUSLINE » 29.07.2004, 00:09

ich bin vor zwei monaten mit einer schulkollegin zusammen gezogen, leider ging das ganze in die hose. da ich im vorhinein immer an das schlimmste denke, bestand ich bei der vermieterin darauf, dass wir beide gleichermaßen im mietvertrag stehen, damit keiner so schnell machen kann was er will.



nun gut, stand der dinge im moment ist folgender: meine mitbewohnerin wird in den nächsten monaten ausziehen. sie bat mich die hauptmiete zu übernehmen und sie in untermiete wohnen zu lassen, damit sie einen vormerkschein für eine gemeindewohnung bekommen kann. an und für sich hätte ich dagegen ja nichts einzuwenden, aber da ich ihr nach dem geschehenen absolut nicht mehr vetrauen kann, würde das doch bedeuten, dass sie jederzeit ihre sieben sachen packen und gehen könnte?! -anders wäre es doch, wenn sie weiterhin im mietvertrag steht, da wir hierbei eine gemeinsame kündigung bzw. einigung finden müssten.



daher -> besteht die möglichkeit einen befristeten, aber auch verbindlichen mietvertrag in untermiete aufzusetzen, der auch rechtliche gültigkeit hat. ich meine damit, ob es die möglichkeit gäbe, jemanden bis zu einem gewissen stichtag zu verpflichten in der wohnung zu bleiben bzw. mindestens dafür zu zahlen?



wieso das ganze? ich muss mir bis dahin einen mitbewohner suchen, da ich mir alleine, bis ich mit der schule fertig bin, die große wohnung nicht leisten könnte und daher nicht von einem tag auf den anderen 'sitzengelassen' werden kann, sondern das ganu wissen muss...



danke für eure hilfe...




Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 93 Gäste