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Mietdauer 1 Jahr unzulässig?
Verfasst: 27.07.2004, 21:48
von JUSLINE
Ich benötige eine Wohnung nur für ein Jahr, da ich in Wien ein befristetes Arbeitsverhältnis angenommen habe. Nun wurde mir vom Vermieter mitgeteilt, dass der Mietvertrag nur auf eine Dauer von 3 Jahren ausgestellt werden kann. Welche Möglichkeiten hat man dann, wenn man eine Wohnung nur kürzer benötigt?????
RE: Mietdauer 1 Jahr unzulässig?
Verfasst: 27.07.2004, 23:25
von JUSLINE
Zahl` nach 8 Monate die Miete nicht mehr.....
MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)
RE: Mietdauer 1 Jahr unzulässig?
Verfasst: 28.07.2004, 19:11
von aper
lass dir in den mietvertrag eine vereinbarung hineinschreiben, die dir das recht einräumt, den mitvertrag monatlich aufzukündigen.
lg. andreas perwein
RE: Mietdauer 1 Jahr unzulässig?
Verfasst: 04.08.2004, 09:11
von JUSLINE
Hallo Stochi !
Der Vermieter darf einen Mietvertrag nur auf 3 Jahre befristen. Anderfalls ist der Vertrag ungültig und das Mietverhältnis ist ein unbefristetes (mit entsprechenden reduzierten Rechten für den Vermieter). Ein befristetes Mietverhältnis kann aber nach Ablauf eines Jahres vom Mieter ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, allerdings unter Einhaltung der Kündigungsfrist (3 Monate, wenn nicht anders vereinbart). Das heisst im Klartext: Im schlechtesten Fall sind 12+3+1 = 16 Monate Mindestmietdauer, es sei denn es findet sich ein Nachmieter oder man einigt sich mit dem Vermieter. Achtung: Nicht vergessen rechtzeitig zu kündigen, im Zweifelsfall gerichtlich.
Sind dir 16 Monate zu lang, dann könntest du entweder versuchen die Kündigungsfrist vertraglich auf 1 Monat zu vereinbaren und/oder dich mit dem Vermieter gleich darauf verständigen, dass nach Ablauf von - sagen wir - 10 Monaten ein Nachmieter gesucht wird (der Vermieter ist da ja auch ein bisschen auf deine Kooperation angewiesen).
Hubert