Mietvertrag unterschrieben, dann vom Vermieter annulliert...
Verfasst: 27.07.2004, 09:34
Hallo!
Meine Freundin und ich haben eine neue Wohnung gesucht und gefunden.
Der Mietvertrag wurde von beiden Seiten unterschrieben.
Wir hätten morgen schon die Schlüssel haben können, aber gestern erreichte mich ein Anruf.
Der Vermieter teilte mir mit, dass wir eigentlich schon die Schlüssel hätten haben können, wenn er in den letzten Tagen von mehreren Quellen nicht gehört htte, dass ich schon mal Mietschulden verursacht hätte. Er hatte schon im Vorfeld Erkundigungen über mich und meine Freundin eingeholt, von meiner Freundin nur Gutes gehört aber über mich nichts gefunden.
Nun haben mehere Quellen ihm in den letzten zwei Tagen mitgeteilt, dass ich schon mal Mietschulden verursacht hätte und das man bei mir wohl aufpassen müsse.
Aufgrund dessen hat er mir gestern telefonisch mitgeteilt, dass der unterschriebene Mitvertrag mit sofortiger Wirkung hinfällig wäre (annulliert).
Meine Frage: Darf der Vermieter einen von beiden Seiten unterschriebenen Mietvertrag aufgrund Äüßerungen Dritter einfach so hinfällig werden lassen und vom Mietverhältnis zurücktreten?
Ich wohne in Deutschland, eventuell ist die Rechtssprechung hier anders als in Österreich.
Schön wäre eine rasche Antwort, da ich heute einen Termnin mit dem Vermieter habe.
Vielen Dank im voraus.
Gruß,
Heiko
Meine Freundin und ich haben eine neue Wohnung gesucht und gefunden.
Der Mietvertrag wurde von beiden Seiten unterschrieben.
Wir hätten morgen schon die Schlüssel haben können, aber gestern erreichte mich ein Anruf.
Der Vermieter teilte mir mit, dass wir eigentlich schon die Schlüssel hätten haben können, wenn er in den letzten Tagen von mehreren Quellen nicht gehört htte, dass ich schon mal Mietschulden verursacht hätte. Er hatte schon im Vorfeld Erkundigungen über mich und meine Freundin eingeholt, von meiner Freundin nur Gutes gehört aber über mich nichts gefunden.
Nun haben mehere Quellen ihm in den letzten zwei Tagen mitgeteilt, dass ich schon mal Mietschulden verursacht hätte und das man bei mir wohl aufpassen müsse.
Aufgrund dessen hat er mir gestern telefonisch mitgeteilt, dass der unterschriebene Mitvertrag mit sofortiger Wirkung hinfällig wäre (annulliert).
Meine Frage: Darf der Vermieter einen von beiden Seiten unterschriebenen Mietvertrag aufgrund Äüßerungen Dritter einfach so hinfällig werden lassen und vom Mietverhältnis zurücktreten?
Ich wohne in Deutschland, eventuell ist die Rechtssprechung hier anders als in Österreich.
Schön wäre eine rasche Antwort, da ich heute einen Termnin mit dem Vermieter habe.
Vielen Dank im voraus.
Gruß,
Heiko