Hi,
hätte eine wichtige Frage: Wenn man eine Wohnung mietet, in der keine Küche ist (nur Anschlüsse - keine Geräte, nicht mal Abwasch), ist es dann trotzdem eine Kategorie A-Wohnung oder nicht?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Kategorie A oder nicht?
RE: Kategorie A oder nicht?
MRG § 15a.
Ausstattungskategorien und Kategoriebeträge
(1) Eine Wohnung hat die Ausstattungskategorie
1. A, wenn sie in brauchbarem Zustand ist, ihre Nutzfläche
mindestens 30 m2 beträgt, die Wohnung zumindest aus Zimmer,
Küche (Kochnische), Vorraum, Klosett und einer dem zeitgemäßen
Standard entsprechenden Badegelegenheit (Baderaum oder
Badenische) besteht und über eine gemeinsame
Wärmeversorgungsanlage oder eine Etagenheizung oder eine
gleichwertige stationäre Heizung und über eine
Warmwasseraufbereitung verfügt;
2. B, wenn sie in brauchbarem Zustand ist, zumindest aus Zimmer,
Küche (Kochnische), Vorraum, Klosett und einer dem zeitgemäßen
Standard entsprechenden Badegelegenheit (Baderaum oder
Badenische) besteht;
3. C, wenn sie in brauchbarem Zustand ist und zumindest über eine
Wasserentnahmestelle und ein Klosett im Inneren verfügt;
4. D, wenn sie entweder über keine Wasserentnahmestelle oder über
kein Klosett im Inneren verfügt oder wenn bei ihr eine dieser
beiden Einrichtungen nicht brauchbar ist und auch nicht
innerhalb angemessener Frist nach Anzeige durch den Mieter vom
Vermieter brauchbar gemacht wird.
(2) Die Ausstattungskategorie nach Abs. 1 richtet sich nach dem
Ausstattungszustand der Wohnung im Zeitpunkt des Abschlusses des
Mietvertrags. Eine Wohnung ist in eine Ausstattungskategorie auch bei
Fehlen eines Ausstattungsmerkmals einzuordnen, wenn das fehlende
Ausstattungsmerkmal, nicht jedoch eine Badegelegenheit, durch ein
oder mehrere Ausstattungsmerkmale einer höheren Ausstattungskategorie
aufgewogen wird.
(3) Der Kategoriebetrag je Quadratmeter der Nutzfläche und Monat
wird für die Ausstattungskategorie
1. A mit 2,64 Euro,
2. B mit 1,98 Euro,
3. C mit 1,32 Euro,
4. D mit 0,66 Euro
festgesetzt und entsprechend der Regelung des § 16 Abs. 6
valorisiert.
(4) Der Bundesminister für Justiz hat die durch die Valorisierung
geänderten Beträge und den Zeitpunkt, in dem deren Änderung
mietrechtlich wirksam wird, im Bundesgesetzblatt kundzumachen. Die
Kundmachung hat auch einen Hinweis auf die in § 16 Abs. 9 zweiter
Satz angeführten weiteren Voraussetzungen für eine Erhöhung des
Hauptmietzinses zu enthalten.
MarcoVanBasten@gmx.at
Ausstattungskategorien und Kategoriebeträge
(1) Eine Wohnung hat die Ausstattungskategorie
1. A, wenn sie in brauchbarem Zustand ist, ihre Nutzfläche
mindestens 30 m2 beträgt, die Wohnung zumindest aus Zimmer,
Küche (Kochnische), Vorraum, Klosett und einer dem zeitgemäßen
Standard entsprechenden Badegelegenheit (Baderaum oder
Badenische) besteht und über eine gemeinsame
Wärmeversorgungsanlage oder eine Etagenheizung oder eine
gleichwertige stationäre Heizung und über eine
Warmwasseraufbereitung verfügt;
2. B, wenn sie in brauchbarem Zustand ist, zumindest aus Zimmer,
Küche (Kochnische), Vorraum, Klosett und einer dem zeitgemäßen
Standard entsprechenden Badegelegenheit (Baderaum oder
Badenische) besteht;
3. C, wenn sie in brauchbarem Zustand ist und zumindest über eine
Wasserentnahmestelle und ein Klosett im Inneren verfügt;
4. D, wenn sie entweder über keine Wasserentnahmestelle oder über
kein Klosett im Inneren verfügt oder wenn bei ihr eine dieser
beiden Einrichtungen nicht brauchbar ist und auch nicht
innerhalb angemessener Frist nach Anzeige durch den Mieter vom
Vermieter brauchbar gemacht wird.
(2) Die Ausstattungskategorie nach Abs. 1 richtet sich nach dem
Ausstattungszustand der Wohnung im Zeitpunkt des Abschlusses des
Mietvertrags. Eine Wohnung ist in eine Ausstattungskategorie auch bei
Fehlen eines Ausstattungsmerkmals einzuordnen, wenn das fehlende
Ausstattungsmerkmal, nicht jedoch eine Badegelegenheit, durch ein
oder mehrere Ausstattungsmerkmale einer höheren Ausstattungskategorie
aufgewogen wird.
(3) Der Kategoriebetrag je Quadratmeter der Nutzfläche und Monat
wird für die Ausstattungskategorie
1. A mit 2,64 Euro,
2. B mit 1,98 Euro,
3. C mit 1,32 Euro,
4. D mit 0,66 Euro
festgesetzt und entsprechend der Regelung des § 16 Abs. 6
valorisiert.
(4) Der Bundesminister für Justiz hat die durch die Valorisierung
geänderten Beträge und den Zeitpunkt, in dem deren Änderung
mietrechtlich wirksam wird, im Bundesgesetzblatt kundzumachen. Die
Kundmachung hat auch einen Hinweis auf die in § 16 Abs. 9 zweiter
Satz angeführten weiteren Voraussetzungen für eine Erhöhung des
Hauptmietzinses zu enthalten.
MarcoVanBasten@gmx.at
RE: Kategorie A oder nicht?
ja, den paragraphen kannte ich auch, aber was genau umfasst diese kochnische? geräte oder nur die anschlüsse?
RE: Kategorie A oder nicht?
...wenn Du eine Wohnung beziehst, muss ja keine Küche (Kochnische) drinnen sein (ist ja oft so), aber dadurch das Du eine einbauen kannst und wahrscheinlich wirst (weil Du sie brauchst, Anschlüsse dafür sind ja vorhanden) ist es Kategorie A!
Wenn Du keine Anschlüsse dafür hättest, dann könntest Du auch keine Küche einbauen, aber Du kannst ja...
MarcoVanBasten@gmx.at
Wenn Du keine Anschlüsse dafür hättest, dann könntest Du auch keine Küche einbauen, aber Du kannst ja...
MarcoVanBasten@gmx.at
RE: Kategorie A oder nicht?
hi,
ich muß dich leider korrigieren. kochnische ist zwar unklar definiert im mietrecht, nach hinläufiger meinung sind damit aber zumindest eine kochgelegenheit (herd) und ein abwaschbecken gemeint. das hab ich jetzt bestätigt bekommen.
ich muß dich leider korrigieren. kochnische ist zwar unklar definiert im mietrecht, nach hinläufiger meinung sind damit aber zumindest eine kochgelegenheit (herd) und ein abwaschbecken gemeint. das hab ich jetzt bestätigt bekommen.
RE: Kategorie A oder nicht?
...verstehe ich nicht??
Egal, ob Küche oder Kochnische (darum ist ja Kochnische in Klammer!
Ich bleibe bei A!
MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)
Egal, ob Küche oder Kochnische (darum ist ja Kochnische in Klammer!
Ich bleibe bei A!
MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)
RE: Kategorie A oder nicht?
naja, jurist bin ich auch keiner, aber ich habe es sowohl von einem befreundeten anwalt, als auch von der mietervereinigung bestätigt bekommen. da es unklar definiert ist, kann man sicher über die auslegung streiten, da es aber öfter ein thema zu sein scheint, ist es vielleicht in usancen geregelt (glaub zumindest es heißt so). meine ex-hausverwaltung hat das dann aber auch geschluckt und war ungewöhnlich kooperativ, als ich ihnen angeboten habe meine miete für die letzen 4 jahre aufzurollen und zu prüfen ob ich nicht von anfang an in kategorie b war.
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