Kündigung!

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

Kündigung!

Beitrag von JUSLINE » 25.07.2004, 22:19

Ich habe ein zeimliches Problem und hoffe hier kann mir irgendjemand helfen.

Also meine Lage sieht so aus:

Ich bin am 28. Juni 2004 in den Mietvertrag meiner Mitbewohner eingetreten (eine WG), weil die ausziehen und ich wollte die Whg übernehemen. Jetzt habe ich mir neue Mitbewohner gesucht, bin aber die alleinige Hauptmieterin. Bevor ich in de Vertrag eingetreten bin hab ich mich noch erkundigt, wie dass mit den Schäden ist, ob ich dafür aufkommen muss. Daraufhin haben wir eine Hausbesichtigung gemacht und alle schon vorhandenen Schäden aufgenommen.



Jetzt, am 20. Juli hab ich einen Brief von der Hausverwaltung erhalten, dass ich die Wohnung bis 31. August verlasseb soll, wegen des abgenützten Zustandes. Nach einem Telefonat stellt sich heraus, dass die Hausbesitzerin keine WGs mehr in Ihren Wohnungen haben will und dass ich auch nicht meine ganze Kaution zurückbekommen, da der Zustand der Wohnung schrecklich ist.



Jetzt weiß ich nicht was ich tun soll.

Wir sind grad erste eingezogen, haben Kosten fürs Parkpickerl, Internetanmeldung, einige Renovierungskosten, etc.



Der Mietvertrag ist befristet vom Juli 2001 bis September 2006. Nach drei Jahren darf der Mieter kündigen (3-Monate frist).



Dürfen die mich so einfach raushauen, nachdem ich noch nicht einmal ein Monat dort wohne? Ist der Zustand der Wohnung ein Grund? Und können sie mir Kaution abziehen?

Ich befürchte halt, dass mein riesen Fehler war, dass ich in den Mietvertrag meiner vorigen Mitbewohner EINGETRETEN bin und anscheinend ´für die Schäden aufkommen muss. Obwohl ich dass unzählige Male gefragt hebe und wir auch eine Besichtigung gemacht haben. Nur die Böden haben wir nicht notiert. Jetzt meinen die Vermieter, dass die Böden beim Einzug 2001 neuwertig waren.

Kann ich irgenetwas machen, dass die mir Kosten ersetzen?



Danke im vorraus für alle Tipps!!



Lg

Babsi




Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Kündigung!

Beitrag von JUSLINE » 26.07.2004, 14:20

1. Frage: Mit wem hast Du Besichtigung durchgeführt?

2. Frage: Wurden die Schäden schriftlich festgehalten?

3. Frage: Abnützungserscheinungen sind normal, handelt es sich nur um Abnützungserscheinungen oder um schlechte Behandlung?

4. Wie entstanden die Schäden?



Vorzeitige Kündigungen müssen immer gerichtlich erfolgen, wenn der Mieter nicht einverstanden ist! Wenn der Mietvertrag, dem Mietrechtsgestz unterliegen (§33 MRG), brauchst Du die außergerichtliche Kündigung nicht zur Kenntnis nehmen.



MarcoVanBasten@gmx.at

Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Kündigung!

Beitrag von JUSLINE » 28.07.2004, 00:36

Die Besichtigung wurde mit der Vermeiterin durchgenommen.

Es gab schon eine Besichtigung mit meinen Vormietern, die schriftlich festgehalten wurden (2001). Und bei eder neuen Besichtigung (Mitte Juli 2004) hat man keine neuen Schäden gefunden. Nur der Boden wurde ausgelassen und jetzt meinen die, ich muss für ihn zahlen, da er derart abgenutzt ist, und 2001 vor Übergabe an meine Vormieter neu renoviert wurde. Aber der Boden ist nicht "derart" schlimm abgenutzt sondern schaut eh in Ordnung aus, nur nicht nagelneu.



Hab mich jetzt schon weiter erkundigt und alle, die sich ein wenig auskennen, meinten, dass die mich nicht raushauen können.

Hab jetzt aber auch mit meinen Untermeitern gesprochen und wir wollen alle leiber ausziehen, als uns da jetzt auf einen Streit einlassen.

Das einzige, was wir erreicen wollen ist die Kaution zurückzubekommen und eventuelle Kosten, die uns in dem Monat angefallen sind (Parkpickerl, Internetanmeldegebühr, LKW zum Umziehen).



Und ich weiß nicht wie ich das erreichen kann....

Welche Rechte ich da hab, dass sie mir alles zurückzahlen.

Ansonsten verlier allein durch die Kaution 3000€ und war aber nur vom 28. Juni bis 20.Juli 2004 alleinige Hauptmieterin. Das kann doch gesetzlich nicht erlaubt sein...



LG Babsi


Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Kündigung!

Beitrag von JUSLINE » 28.07.2004, 01:18

Die Kaution gehört Dir...ist ja nur eine Hinterlegung eines Geldbetrages für etwaige Mietrückstände bzw. Reparaturen! Aber jeder Sachverständiger wird Dir recht geben, dass die Abnützungen nicht innerhalb einiger Wochen entstehen können!



Natürlich hast Du Schadensersatzanspruch nach dem ABGB!



Sei mir bitte nicht böse, dass die Antwort so kurz ausfällt, aber ich bin schon etwas müde, obwohl ich noch viele Gesetze lesen muss...



Aber ich werde mich schlau machen.....



MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)


Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Kündigung!

Beitrag von JUSLINE » 28.07.2004, 13:03

Kein Problem!



Bin schon über jede Hilfe dankbar!



Lg Babsi


Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 18 Gäste