Naja...der Mieter kann ja ausgezogen werden, wenn er nicht mit der Erhöhung einverstanden ist! Als Vermieter legst Du ja die Miete fest! Natürlich muss man das schriftlich festhalten....
Mietzins für Hauptmiete
§ 15. (1) Der vom Mieter für die Überlassung eines Mietgegenstandes
in Hauptmiete zu entrichtende Mietzins besteht aus
1. dem Hauptmietzins,
2. dem auf den Mietgegenstand entfallenden Anteil an den
Betriebskosten und den von der Liegenschaft zu entrichtenden
laufenden öffentlichen Abgaben,
3. dem auf den Mietgegenstand entfallenden Anteil für allfällige
besondere Aufwendungen,
4. dem angemessenen Entgelt für mitvermietete
Einrichtungsgegenstände oder sonstige Leistungen, die der
Vermieter über die Überlassung des Mietgegenstandes hinaus
erbringt.
(2) Der Vermieter ist ferner berechtigt, vom Mieter die
Umsatzsteuer zu begehren, die vom Mietzins zu entrichten ist. Begehrt
der Vermieter die Zahlung der Umsatzsteuer, so muß er aber
seinerseits alle Aufwendungen, die er dem Mieter auf- oder
verrechnet, um die darauf entfallenden Vorsteuerbeträge entlasten.
(3) Der Mieter hat den Mietzins, sofern kein anderer Zahlungstermin
vereinbart ist, am 1. eines jeden Kalendermonats im vorhinein zu
entrichten.
(4) Auf Antrag des Vermieters oder des Hauptmieters hat das
Gericht (die Gemeinde, § 39) mit Beschluß auszusprechen, daß anstelle
eines pauschal vereinbarten Mietzinses ab dem auf den Antragstag
folgenden Zinstermin ein nach Abs. 1 aufgegliederter Mietzins zu
entrichten ist. Dabei sind zur Errechnung des auf den Hauptmietzins
entfallenden Betrags die Betriebskosten des Jahres zugrunde zu legen,
in dem der Mietzins vereinbart wurde. Soweit die zugrunde zu legenden
Beträge nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten
ermittelt werden können, ist die Aufgliederung des Mietzinses nach
freier Überzeugung (§ 273 ZPO) vorzunehmen. Der so ermittelte
Hauptmietzins valorisiert sich entsprechend der Regelung des § 16
Abs. 6, sofern ursprünglich eine Wertsicherung vereinbart war; § 16
Abs. 8 und 9 sind anzuwenden.
Ich hoffe, Du meinst das...
MarcoVanBasten@gmx.at