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Begriff "Errichtung vor 1953" im MRG - Expertenfrage

Verfasst: 22.06.2004, 18:57
von JUSLINE
Liebe Experten und alle denen die Antwort auf folgende Frage weiterhelfen sollte.



Ist für die Frage "Vollanwendungsbereich MRG Ja/Nein" der Zeitpunkt der Errichtung höchstgerichtlich so definiert und durch OGH-Entscheidungen abgesichert, dass man darunter die Erteilung der Baubewillingung verstehen darf?

Dies insbesondere im Hinblick auf §4,Z1 wonach das MRG nur tw. auf Objekte anzuwenden sei welche nach 1953 ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel finanziert worden sind, davor aber VOLL greift.



Der Fall liegt hier so, dass ein als Hotel 1951 (!) baubewilligtes und errichtetes Haus als Hotel errichtet wurde, in der Zwischenzeit mehrfach umgebau wurde.

2003 wurde es nun durch Zusammenlegung jew zweier Zimmern und Einbau einer Kochecke zu Garconnieren und 2-Zimmer-Wohnungen umgebaut wurde wobei die alte Bausubstanz bis auf den Einbau der Kochecke und der Überdeckung des alten Teppichbodens mit Laminat/Parkett allerdings komplett erhalten geblieben ist.



Gilt der der ex lege Stichtag 1953, d.h. das MRG wäre auf die Wohnungen VOLL anzuwenden, oder nicht?



Danke für Antworten,



Wolfgang S., Salzburg