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mietzinsminderung bei überhöhten bleiwerten

Verfasst: 20.06.2004, 22:26
von JUSLINE
hallo,



habe gerade durch ein labor erhöhte bleiwerte in meinem leitungswasser feststellen lassen (grenzwert: 25µg, wir haben 27µg/l). das würde mich nicht so sehr beunruhigen wenn da nicht meine kl. tochter (14 monate) wäre. für kinder bis 5 kann das gesundheitsschädigend sein und darf nicht als trinkwasser bzw als fläschchenwasser und zum kochen verwendet werden.



habe mich bereits informiert, dass man das

1. beim magistrat anzeigen soll

2. mietzinsminderung verlangen kann und

3. den vermieter auf austausch der leitungen klagen kann



wieviel % kann ich von der miete abziehen und geht das auch im nachhinein für bereits bezahlten mietzins (wir wohnen seit 9 monaten in der wohnung)



danke für antworten!