Wohnungsübergabe

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JUSLINE
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Wohnungsübergabe

Beitrag von JUSLINE » 11.06.2004, 22:46

hatte am 2.6. eine wohnungsübergabe, aber die wohnung wurde nicht abgenommen, danach wurde mir folgende mängelliste per einschreiben zugesendet:



alle wände und decken weisen gelbliche verfärbungen auf, bitte neu streichen, der pvc boden in der küche muß wegen zwei rissen erneuert werden.

(ich habe an diesem tag auch das protokoll unterschrieben, dass sie erstellt hat, da standen auch nur diese mängel)



diese mängel wurden behoben.

bei dem neuen termin zur wohnungsübernahme wird auf einmal eine neue mängelliste erstellt, die wie folgt lautet:



1. Zimmer zur Straße links



a) Fußleisten sind verschmutzt und teilweise mit Dispersionsfarbe bekleckert Diese sind fachgerecht zu reinigen. (das war auch bei wohnunsgabnahme damals so, aber wir haben es nicht protokolliert)



b) Fensterrahmen und Fensterboard sind stellenweise mit weißer Dispersionsfarbe übermalt Diese ist fachgerecht zu entfernen. (ich weiß nicht wo)



c) Heizkörper und Heizkörperrohre sind mit Dispersionsfarbe überkleckert

 Diese sind fachgerecht zu reinigen.

d) Lichttaster und Steckdosen sind mit Farbe überkleckert

 Diese ist fachgerecht zu entfernen. (das war vorher so)



e) Der Zimmertürbeschlag ist mit Lackfarbe übermalt.

 Diese ist fachgerecht zu entfernen



f) Zimmertür und Zarge sowie Fußtritt sind unfachgerecht lackiert. Es wurden Lacknasen und

übermalte Pinselhaare, sowie ein streifiger Anstrich festgestellt.

 Zimmertür, Zarge und Fußtritt sind fachgerecht in weiß und deckend zu lackieren.



g) Die Glasscheibe des linken Fensters ist gesprungen.

 Die Fensterscheibe ist durch einen neue Scheibe von gleicher Art und Güte fachgerecht zu

ersetzen.



Hinweis:

Zur fachgerechten Renovierung von Holzwerk gehört vor einem deckenden Anstrich das Reinigen, Anlaugen und Aufrauhen der vorhanden Altbeschichtung sowie das Entfernen gerissener nicht fest haftender Beschichtungsteile.



(gilt das wenn vorher der anstrich der tür nicht fachgerecht ausgeführt wurde?)







2. Balkonzimmer zur Straße rechts



 Position 1a) – 1 f) gelten für diesen Raum ebenfalls





g) Die Balkontüren wurden nicht fachgerecht renoviert. Der Anstrich ist streifig, weist Lacknasen und Pinselhaare auf und ist nicht deckend. Gelbe Schatten schlagen durch. Der Innenanstrich der Außenflügel wurde nicht vorgenommen.

 Die Innenflügel sowie die Außenflügel von Innen der Balkontür und Oberfenster sind fachgerecht deckend weiß zu lackieren



3. Flur



a) Der Anstrich von Wänden und Decke wurde unfachgerecht ausgeführt. Er weist noch immer

stellenweise Vergilbungen auf und ist insgesamt scheckig.

 Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wird auf eine erneute Ausführung verzichtet.



b) Der Dielenfußboden ist durch ausgelaufene Lackfarbe erheblich verschmutzt

 Der Fußboden ist fachgerecht zu reinigen. (steht sogar im protokoll das wir das so übernommen haben)



4. Küche



 Position 1a) – 1 f) gelten für die Küche ebenfalls



g) Die Fensterrahmen wurden nicht fachgerecht renoviert. Der Anstrich ist streifig, weist

Lacknasen und Pinselhaare auf und ist nicht deckend. Gelbe Schatten schlagen durch.

 Der Fensterrahmen ist fachgerecht deckend weiß zu lackieren.



h) Der vor Ihrem Einzug neu verlegte PVC – Belag beschädigt. In der Mitte sind 2 Risse.

 Der PVC-Belag ist von Ihnen durch einen Belag gleicher Farbe, Art und Güte zu erneuern. (das stimmt mal wirklich :-) )



i) An der Herdabdeckung befinden sich Lackkratzer, diese sind fachgerecht mit entsprechendem Lack auszubessern. (stimmt auch )



j) Der Spülenschrank ist mit Farbe bekleckert

 dieser ist fachgerecht zu reinigen (finde keine farbspuren)





5. Bad



a) Der Fensterrahmen ist unfachgerecht lackiert. Es wurden Lacknasen und übermalte

Pinselhaare festgestellt stellenweise. Die Scheibe ist mit weißer Farbe beschmiert.

 Der Fensterrahmen ist fachgerecht in weiß und deckend zu lackieren. Die Scheibe ist fachgerecht zu reinigen.



b) Heizkörper und Heizkörperrohre sind mit Dispersionsfarbe überkleckert

 Diese sind fachgerecht zu reinigen.



c) Lichttaster und Steckdosen sind mit Farbe überkleckert

 Diese ist fachgerecht zu entfernen.



d) Zimmertür und Zarge sind unfachgerecht lackiert. Es wurden Lacknasen und übermalte

Pinselhaare, sowie ein streifiger Anstrich festgestellt.

 Zimmertür, Zarge und Fußtritt sind fachgerecht in weiß und deckend zu lackieren.



e) Die Fußbodenfliesen sind verschmutzt und mit weißer Farbe bekleckert

 Diese sind fachgerecht zu reinigen.



f) Die Einbaumöbel im Bad von Aquabad 160 und Das Waschbecken sind stark vergilbt und verschmutzt.

 Waschbecken und Einbauschrank sind fachgerecht zu reinigen. Sofern eine Reinigung keinen Erfolg verspricht, gehen die Kosten im Rahmen des Schadensersatzes zu Ihren Lasten.





Das alles war bei der ersten besichtigung nicht erkannt wurden,ich habe sogar ein protokoll unterschrieben. die Tante von der wohnungsgesellschaft hat auch unterschrieben.

wie sollte man vor gehen?

die wohnung wurde damals (vor übernahme) von einem polen gestrichen wurden (ist das fachgerecht)????? alle türen und fenster wiesen vorher spuren von nasen und pinselhaaren auf, und jetzt sollen die ganzen türen und fenster angelaugt und aufgeraut werden ????

kann man dagegen vor gehen???

brauche dringend hilfe, das alles treibt mich in den ruin. die wohnung sieht jetzt genauso aus wie bei übernahme!!!! sogar besser



mfg ilka








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