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anerkennungszins
Verfasst: 10.06.2004, 13:48
von JUSLINE
was ist ein anerkennungszins? bzw. wo finde ich nähere info im internet? wann darf ich einen solchen verrechnen?
RE: anerkennungszins
Verfasst: 12.06.2004, 13:49
von JUSLINE
der az bedeutet eine gegenleistung (regelmäßig miete), die im verhältnis zum wert der leistung bewußt sehr gering angesetzt ist. z.b. 10 euro pro monat für die miete eines einfamilienhauses.