Hallo!
In meinem Mietvertrag ist festgehalten, dass die Wohnung in frisch geweissigtem Zustand zu hinterlassen zu ist.
Da meine einige Wänd bunt gestichen sind und meine Kaution damals nur ATS 5.000,-- betragen hat, bin ich am überlegen es überhaupt zu machen. Es würde mehr Kosten- und Zeitaufwand sein.
Meine Frage dazu: Die Kaution würde natürlich dein einbehalten werden, aber kann der Vermieter noch mehr von mir fordern??
Steichen der Wohung
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Steichen der Wohung
Haben Sie die Wohnung weiss ausgemalt uebernommen, so kann der Vermieter verlangen, dass Sie sie ihm auch mit weissen Waenden zurueckgeben. Falls Sie dies nicht tun, kann er Ihnen m. E. auch ueber die Kaution hinaus, die Rechnung praesentieren.
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