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Teilkündigung

Verfasst: 03.05.2004, 13:05
von JUSLINE
Hallo,



Auf meinen Grundstück ist ein MFH und Garagenhof. Ich könnte einen Neubau dazustellen, müßte aber die Garagen abreissen. Den Neubau müßte ich dann Verkaufen - also keine Mietwohnungen.



Kann ich Trotzdemm die Garagen Teilkündigen in Sinne von § 573b wenn ich in der Neubau Tiefgarage Mietstellplatze für die altbau Mieter bereitstelle (Siehe § 573b 2. )

RE: Teilkündigung

Verfasst: 16.05.2004, 15:29
von JUSLINE
Diese Anfrage bezieht sich auf deutsches Recht. Dies hier ist ein österreichisches Forum. Ich kenne mich jedenfalls hier nicht aus.



mfg, Akita