Teilkündigung
Verfasst: 03.05.2004, 13:05
Hallo,
Auf meinen Grundstück ist ein MFH und Garagenhof. Ich könnte einen Neubau dazustellen, müßte aber die Garagen abreissen. Den Neubau müßte ich dann Verkaufen - also keine Mietwohnungen.
Kann ich Trotzdemm die Garagen Teilkündigen in Sinne von § 573b wenn ich in der Neubau Tiefgarage Mietstellplatze für die altbau Mieter bereitstelle (Siehe § 573b 2. )
Auf meinen Grundstück ist ein MFH und Garagenhof. Ich könnte einen Neubau dazustellen, müßte aber die Garagen abreissen. Den Neubau müßte ich dann Verkaufen - also keine Mietwohnungen.
Kann ich Trotzdemm die Garagen Teilkündigen in Sinne von § 573b wenn ich in der Neubau Tiefgarage Mietstellplatze für die altbau Mieter bereitstelle (Siehe § 573b 2. )