Hallo,
Auf meinen Grundstück ist ein MFH und Garagenhof. Ich könnte einen Neubau dazustellen, müßte aber die Garagen abreissen. Den Neubau müßte ich dann Verkaufen - also keine Mietwohnungen.
Kann ich Trotzdemm die Garagen Teilkündigen in Sinne von § 573b wenn ich in der Neubau Tiefgarage Mietstellplatze für die altbau Mieter bereitstelle (Siehe § 573b 2. )
Teilkündigung
RE: Teilkündigung
Diese Anfrage bezieht sich auf deutsches Recht. Dies hier ist ein österreichisches Forum. Ich kenne mich jedenfalls hier nicht aus.
mfg, Akita
mfg, Akita
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